Internetanbieter, die ihren Nutzern verschweigen, dass sie nicht eigene, sondern fremde Leistungen verkaufen, müssen mehr Umsatzsteuer bezahlen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil im Streit um Pornobilder. Umsatzsteuerpflichtig ist danach in solchen Fällen die gesamte vom Nutzer gezahlte Vergütung, auch wenn der Anbieter davon letztlich nur einen Teil bekommt.

An spanisches Unternehmen weitergeleitet

Damit unterlag die deutsche Betreiberin einer Internetseite, über die Nutzer kostenpflichtige pornografische Bilder und Videos ansehen können. Dabei wurden die Nutzer aber an ein spanisches Unternehmen weitergeleitet, das auch die Gebühren kassierte.

Steuerbegünstigungen

Das sei den Nutzern aber nicht klar, betonte nun der BFH. Daher müsse der Betreiber der deutschen Internetseite Umsatzsteuer für die gesamten Gebühren zahlen. Als "Vermittler" komme er nur dann steuerlich günstiger davon, wenn er nicht nur dem Finanzamt, sondern auch den Nutzern zu erkennen gebe, dass er keine eigenen Dienste anbietet. (APA/AFP, 7.11.2012)