Seit 1997 unterstützte der Verein Jugend Eine Welt nach eigenen Angaben hunderte Bildungs- und Straßenkinderprojekte.

Foto: Jugend Eine Welt

Wien - Alternative Finanzierungswege abseits der Banken werden zunehmend zum Politikum. Markus Roth, Chef der Jungen Wirtschaft, sieht in den Ministerien Signale für Zugeständnisse rund um Rahmenbedingungen für die Projektfinanzierung durch viele kleine Geldgeber. Es brauche fürs Crowd-Funding etwa klare Regeln und Erleichterungen bei der Gründung entsprechender Plattformen - ohne dabei den Konsumentenschutz zu untergraben, sagt er.

Das Thema stellt sich als Zündstoff heraus. Jüngst angeheizt hat es der öffentlich ausgetragene Disput zwischen der Finanzmarktaufsicht und Heinrich Staudinger. Der Schuhmacher aus dem Waldviertel geriet mit seinem Sparverein, in den Bekannte und Freunde drei Millionen Euro einzahlten - um den Betrieb zu unterstützen und ihr Geld verzinst zurückzubekommen -, ins Visier der Behörde. Nun macht ein weiterer Verein seine Querelen mit der Finanzaufsicht in Österreich publik.

Private Darlehen

Es ist das Hilfswerk "Jugend Eine Welt". Stein des Anstoßes sind Privatdarlehen von Förderern und Freunden. Ihr Ziel waren Vor- und Zwischenfinanzierungen von karitativen Projekten in der Entwicklungszusammenarbeit und Katas- trophenhilfe. Seit 2008 kamen dabei 500.000 Euro zusammen. Verzinst werden sie nicht. Basis dafür ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Unterstützer seien über das Risiko aufgeklärt worden, und falls erwünscht, erhielten sie das Geld zurück, erläutert Geschäftsführer Reinhard Heiserer in einer Aussendung, die nötige Liquidität sei gegeben. Fast die Hälfte der Darlehensgeber entscheide sich dafür, das Kapital im Todesfall zu spenden. Die FMA wertet dies, wie auch im Fall der Waldviertler, als verbotenes Einlagengeschäft - das, sobald erwerbsmäßig betrieben, konzessionspflichtig ist. Es drohen Strafen von 50.000 Euro.

Die Aufsicht beruft sich dabei aufs Bankwesengesetz. Betrug soll verhindert werden. Ziel ist es, betroffene Anleger zu schützen, zumal diese etwa im Zuge eines Konkurses um die Einlage umfallen.

Sein Hilfswerk sei weder gewerbsmäßig tätig, noch ziele es auf Gewinne ab, argumentiert Heiserer. Andere Modelle seien für Non-Profit-Betriebe unfinanzierbar: 100.000 Euro Kosten für eine Anleihe in Höhe von 500.000 Euro stünden in keiner Relation. (Verena Kainrath, DER STANDARD, 7.11.2012)