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Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen Graf ein, "weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestanden hat."

Foto: APA/Hochmuth

Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre Ermittlungen gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) wegen Vorwürfen der Kriminellen Organisation (§ 278a StGB), der Verhetzung (§ 283 StGB) und der Verstöße gegen das Verbotsgesetz eingestellt. Das berichtete die "Kleine Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) in einer "nachträglichen Mitteilung". Die Vorwürfe waren vom Wiener Rechtsanwalt Martin Zanger im Mai 2010 erhoben worden, die sich neben Graf gegen eine ganze Reihe von Personen und Organisationen richteten.

Zanger hatte in seiner Sachverhaltsdarstellung erklärt, es sei ihm in monatelanger Arbeit gelungen, unzählige Verbindungen rechtsradikaler, teils verhetzender und neonazistischer Verbindungen, Burschenschaften, Vereine, politischer Gruppierungen und Einzelpersonen darzustellen. Die Staatsanwaltschaft müsse sich nun dieses Netzwerk anschauen und ihre Schlüsse ziehen, welche Teile davon kriminell seien. Insgesamt richtete sich die Anzeige gegen 56 beschuldigte Personen und Organisationen, neben Graf auch gegen FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache.

Das Ermittlungsverfahren gegen Graf wurde seitens der Staatsanwaltschaft nun eingestellt, "weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Dr. Martin Graf bestanden hat", wie es in der Mitteilung in der "Kleinen" hieß. (APA, 31.10.2012)