Warschau - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Polen zur Zahlung von 45.000 Euro Entschädigung an ein junges Mädchen und ihre Mutter verurteilt. Die Richter urteilten am Dienstag, dass gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen worden sei, weil dem vergewaltigten Mädchen mehrfach das Recht auf eine legale Abtreibung verwehrt wurde. Das Vergewaltigungsopfer soll demnach 30.000 Euro erhalten, die Mutter des Mädchens 15.000 Euro.

Die 1993 geborene Polin war im Alter von 14 Jahren von einem gleichaltrigen Jugendlichen vergewaltigt worden und dabei schwanger geworden. Nach Darstellung der Klägerinnen wurden die Frauen damals von Verantwortlichen in mehreren Kliniken eingeschüchtert, die eine Abtreibung aus religiösen Gründen ablehnten. Ein Krankenhaus in Danzig, rund 500 Kilometer vom Heimatort des Mädchens entfernt, nahm die Operation schließlich vor. Der Gerichtshof in Straßburg monierte auch, dass eine Ärztin ihre Schweigepflicht gebrochen habe, indem sie einen Priester verständigt sowie mehrere Journalisten über den Fall informierte. (APA, 30.10.2012)