Brüssel/Wien - Die EU-Kommission prüft Vertragsverletzungsverfahren gegen bis zu 20 EU-Staaten im Bereich Online-Glücksspiel. Wie es am Dienstag in EU-Kreisen hieß, könnte auch Österreich ein Mahnschreiben erhalten. Untersucht wird demnach, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Zusammenhang mit dem Anbieter bet-at-home korrekt umgesetzt wurde.

Zur Erklärung: Abgesehen von Sportwetten gibt es beim Online-Glücksspiel in Österreich ein Monopol. Einziger Lizenzinhaber sind die Lotterien. Die von bet-at-home kritisierte Monopolstellung wurde vom EuGH zwar bestätigt, gleichzeitig betonten die Richter aber wiederholt, dass Alleinanbieter nur dann zulässig sind, wenn sie der Kriminalitäts- bzw. Suchtprävention dienen und nicht auf eine Maximierung der Steuereinnahmen abzielen. Dass diese Voraussetzungen in Österreich gegeben sind, bezweifelte zuletzt auch der Unabhängige Verwaltungssenat in Oberösterreich, der den EuGH neuerlich anrief. Die EU-Kommission verlangt nun von den Staaten Belege für die Angemessenheit der Einschränkungen am Glücksspielmarkt.

Eine Initiative für ein europaweit einheitliches Gesetz für das Online-Glücksspiel wird es aber weiterhin nicht geben. Dafür gibt es in der EU seit Jahren keinen Konsens. Die Kommission setzt nun auf eine bessere Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden. Für die Themen Spielerschutz, Online-Betrug und Geldwäsche wird eine Expertengruppe eingesetzt. Laut Kommission wurden im Online-Glücksspielmarkt 2011 europaweit 9,3 Milliarden Euro erwirtschaftet. (APA, go, DER STANDARD, 24.10.2012)