Bern - Die Veröffentlichung geheimer Dokumente soll nicht mehr bestraft werden. Die umstrittene Strafnorm richtet sich meist gegen Medienschaffende. Die Rechtskommission (RK) des Ständerats (kleine Parlamentskammer mit Vertretern der Regionen) stimmte einer entsprechenden parlamentarischen Initiative knapp zu.

Der Entscheid fiel mit fünf zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilte. Da sich die ständerätliche RK bereits als zweite Kommission für die Initiative ausgesprochen hat, kann die RK des Nationalrats eine Vorlage zur Aufhebung des Artikels 293 des Strafgesetzbuches ausarbeiten. Dafür hat sie zwei Jahre Zeit. Danach entscheiden die Räte.

Der Artikel ist umstritten, weil er denjenigen bestraft, der ein Geheimnis veröffentlicht. Der Geheimnisverräter kann dagegen unter Umständen unerkannt bleiben. Bereits Ende der 1990er Jahre Jahre stand der Artikel kurz vor der Abschaffung. Eine gewichtige Indiskretion bewog das Parlament aber damals dazu, den Artikel beizubehalten.

Die Forderung nach einer Aufhebung geht auf einen Vorstoß des ehemaligen grünen Nationalrats Jo Lang zurück. (APA, 23.10.2012)