Wien - derStandard.at hat am 20. Mai 2010 unter der Überschrift "Zangers 278a-Liste: Auch ORF-Korrespondent Settele beschuldigt" berichtet, dass ein Anwalt "in einer Anzeige nach Paragraf 278a StGB (Beteiligung an einer kriminellen Organisation) und Paragraf 3i des Verbotsgesetzes" Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen 56 Verdächtige eingebracht hat. Unter den Verdächtigen befand sich auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der Dritte Nationalratspräsident Dr. Martin Graf und Landesrätin Barbara Rosenkranz. Auch ORF-Journalist Hanno Settele wurde vom anzeigenden Anwalt zunächst in einem Atemzug mit den Verdächtigen genannt, ein Vorwurf, der von Zanger kurz nach dem Einbringen der Anzeige mit Bedauern zurückgezogen wurde. Er habe die Staatsanwaltschaft Graz von dem Fehler in Kenntnis gesetzt "und Herrn Dr. Hanno Settele ausdrücklich von dem rechten Kreis, wie er von mir auch bildlich dargestellt wurde, herausgenommen", so Zanger damals.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen Heinz-Christian Strache, Dr. Martin Graf und Barbara Rosenkranz wegen der in dieser Anzeige erhobenen Vorwürfe der Kriminellen Organisation (§ 278a des Strafgesetzbuches), der Verhetzung (§ 283 des Strafgesetzbuches) und der Verstöße gegen das Verbotsgesetz geführte Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Heinz-Christian Strache, Dr. Martin Graf und Barbara Rosenkranz bestanden hat. (red, derStandard.at, 22.10.2012)