Wien - Der ORF-Stiftungsrat unterstützt den Kurs von Generaldirektor Alexander Wrabetz, Einspruch gegen den Bescheid der KommAustria einzulegen, wonach das Programm ORF eins und ORF 2 in den Jahren 2010 und teils 2011 nicht gesetzeskonform gewesen wäre. In einer Aussendung hielt der Stiftungsrat fest, es müsse sichergestellt sein, dass die Programmautonomie beim unabhängigen Rundfunk verbleibe, weil dies das wesentliche Fundament des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bilde.

Die KommAustria hatte zuletzt festgestellt, dass der ORF von Jänner 2010 bis August 2011 in seinen beiden TV-Programmen ORF eins und ORF 2 kein ausgewogenes Gesamtprogramm geliefert und damit gegen das ORF-Gesetz und den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen habe. Basis der Prüfung war eine Beschwerde des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP). Der ORF wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass kaum ein anderer europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-, Kultur- und Unterhaltungsauftrag im selben Ausmaß erfülle. (APA, 19.10.2012)