Wien - Nach einer am Mittwoch in einer Pressekonferenz von Experten geforderten Novellierung der Sachwalterschaft in Österreich, wird nun vonseiten des Justizministeriums bis spätestens Anfang 2013 zumindest ein Pilotprojekt mit einem Modell der "unterstützten Entscheidungsfindung" gestartet. Georg Kathrein, Chef der Zivilrechtssektion im Justizministerium, kündigte dies im Ö1-"Morgenjournal" am Freitag an. Im Falle einer als erfolgreich befundenen, ein bis zwei Jahre andauernden Pilotphase, könnte diese Alternative dann bei einem großen Teil der rund 56.000 besachwalteten Personen in Österreich angewendet werden.

Bei dem Projekt der "unterstützten Entscheidungsfindung" sollen Entscheidungen über finanzielle und rechtliche Angelegenheiten behinderter oder psychisch beeinträchtigter Menschen von diesen gemeinsam mit Angehörigen und Bekannten gefällt werden, statt wie bisher durch Sachwalter und Pflegschaftsrichter. Laut Kathrein sind weitere Alternativen zur Sachwalterschaft denkbar, die seiner Aussage nach bei schweren psychischen Erkrankungen oder Demenz weiterhin beibehalten werden soll. Bevor gesetzliche Maßnahmen eingeleitet werden, gilt es nun im regionalen und städtischen Testlauf möglicherweise schon ab Ende des Jahres Erfahrung zu sammeln, sagte Chef der Zivilrechtssektion im Justizministerium.

Allgemein sollen laut dem Sektionschef staatliche Eingriffe soweit als möglich vermieden werden. Als eine weiter Alternative zur Sachwalterschaft wäre auch die sogenannte Alterswohlfahrt denkbar, einer im Juli vom der ÖVP-Seniorenbund geforderten strukturellen Maßnahme. Ziel ist hier die Einrichtung von wohnortnahen Büros, an die sich Menschen und deren Angehörige in allen Angelegenheiten, die eine Einschränkung der selbstständigen Lebensführung oder Entscheidungsfähigkeit bedeuten, wenden können. (APA, 19.10.2012)