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Trotz Protesten von Studierenden und Höchstrichterzweifeln - die Studiengebühr lebt. An der Uni Wien und an der Wiener WU soll bis auf weiteres weiter gezahlt werden.

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Für Christoph Badelt, Rektor der Wirtschaftsuniversität, ist die Studiengebührenfrage nach wie vor "höchst unerfreulich". Denn der Verfassungsgerichtshof hat in - für ein Höchstgericht - fast Rekordtempo beschlossen, zu prüfen, ob die Einhebung der 363,60 Euro auf Grundlage der Universitätsautonomie rechtlich haltbar ist oder nicht. Und, so Badelt: "Sollte die derzeitige Regelung gekippt werden und keine Gebühren mehr fließen, so brauchen wir als Universität Ersatz für dieses Geld." Im Fall der Wiener Wirtschaftsuni konkret "drei bis vier Millionen Euro im Jahr".

Daher werde die Wirtschaftsuni die Studiengebühren weiter einheben. Ebenso wie die größte Universität Österreichs, die Uni Wien: "Nach derzeitigem Stand werden die Studierenden auch im kommenden Sommersemester zahlen müssen", sagte am Mittwoch Rektor Heinz Engl.

Neun Unis kassieren

Davor hatte Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger vor Journalisten die "Bedenken" aufgezählt, die die Höchstrichter gegen jene Gebührenverordnung haben, die seit April 2012 an der Uni Wien existiert - sowie, in ähnlicher Form, an weiteren acht akademischen Standorten. Die dafür herangezogene Universitätsautonomie sei unter Umständen nicht weitgehend genug, sagte er. Das gelte es zu prüfen.

Denn, so heißt es in der schriftliche VfGH-Prüfbegründung: "Die Übertragung einer weitreichenden Finanzautonomie scheint mit der besonderen staatlichen Verantwortung für die Finanzierung und den Zugang zu Regelstudien nicht im Einklang zu stehen". Eine solche Autonomie gehe über Fragen der Unabhängigkeit von Forschung und Lehre, also klassischen "Universitätsaufgaben", hinaus.

Und sollte die "autonome" Gebühreneinhebung, verfassungsrechtlich betrachtet, doch zulässig sein - was die 14 Höchstrichter laut Insiderinformationen noch in diesem Jahre entscheiden wollen: Auch im Universitätsgesetz, also auf Bundesebene, seien nach wie vor Regelungen zur Gebühreneinhebung enthalten. Das, so Holzinger, stehe in Widerspruch zur aktuellen Gebührenverordnung: ein weiteres VfGH-"Bedenken".

Ausgelöst hat den Prüfungsbeschluss ein Wiener Student. Er hat im Frühjahr eine von derzeit insgesamt sechs Beschwerden gegen die Wiener Uni-Gebührenordnung erhoben. Im Juli wurde seine Beschwerde als erste und bisher einzige dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt.

Dieser, so VfGH-Präsident Holzinger, habe es "angesichts der Wichtigkeit des Themas für zweckmäßig erachtet, so rasch wie möglich zu reagieren". Dies sei ein "kleiner Beitrag der Höchstrichter, um die Studienbeitragsfrage zügig zu klären".

Diese Absicht wurde am Mittwoch vielerseits begrüßt - von der Universitätskonferenz und der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) ebenso wie von SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl und Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle - allerdings mit unterschiedlichen Stoßrichtungen.

Er wolle eine gesetzliche Regelung, sagte Töchterle. Ein Vorschlag zur "Reparatur der betroffenen Regelungen" liege von SPÖ-Seite bereits vor, sagte Kuntzl. "Auf alle Fälle werden die Studiengebühren 2013 zum Wahlkampfthema", fasste der derzeitige ÖH-Vorsitzende Martin Schott zusammen. (Irene Brickner, DER STANDARD, 18.10.2012)