Österreich war wieder einmal ein bissl zu gemütlich. Obwohl seit Monaten klar war, dass wir eine auf den Deckel bekommen, weil die Geschäftsstelle der obersten Behörde für den Datenschutz (auch dienstrechtlich) dem Bundeskanzleramt unterstellt ist, haben wir bis zum bitteren Urteil des Europäischen Gerichtshofs gewartet. Und nun muss sich Werner Faymann den Vorwurf gefallen lassen, dass er diese nicht ganz unwichtige Datenschutzkommission politisch ausnützen könnte. Zwar hat er das bisher vermutlich nicht getan, aber allein die bestehende Möglichkeit erzeugt ein schiefes Licht.

Fairerweise muss festgehalten werden, dass sich die Bundesregierung angeblich schon Gedanken gemacht hat, um die seit Jahren kritisierte Konstellation zu bereinigen. Aber warum dauert das so lange? Die ursprüngliche Beschwerde wurde 2003 bei der EU-Kommission eingebracht, der EuGH-Generalanwalt hat das nunmehrige Urteil schon vor Monaten signalisiert. Doch Staatssekretär Josef Ostermayer versucht es offensichtlich weiter mit Gemütlichkeit: Er hat angekündigt, das Urteil jetzt einmal zu analysieren. Das klingt nach längerer Schau-ma-mal-Pause.

Die Mitglieder der Datenschutzkommission haben jedenfalls eine rasche Entscheidung verdient. Denn der auf nur zwanzig Planposten verteilte Arbeitsaufwand ist enorm und wird auch in absehbarer Zukunft sicher nicht weniger. Die Gemütlichkeit ist anderswo zu Hause. (Michael Simoner, DER STANDARD, 17.10.2012)