Luxemburg/Damaskus - Die EU-Außenminister haben die gesamte syrische Regierung mit Sanktionen belegt. Bei einem Treffen in Luxemburg beschlossen die EU-Chefdiplomaten nach Angaben aus Ratskreisen am Montag entsprechende Strafmaßnahmen. Die Sanktionen betreffen nun auch einen weiteren Personenkreis als bisher. Insgesamt sind nun über 180 Personen - hier kamen 28 Führungspersonen hinzu - und mehr als 50 Firmen und Institutionen von den Strafmaßnahmen umfasst. Zwei Einrichtungen kamen am Montag neu auf die Liste. Die neuen Sanktionen gelten ab Veröffentlichung des EU-Gesetzblattes am Dienstag, hieß es aus Ratskreisen.

Die Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten in der EU sowie ein Einreiseverbot für die betroffenen Personen. Mit den gelisteten Firmen, gegen die Sanktionen bestehen, dürfen Behörden oder Unternehmen der EU keine Geschäfte mehr unterhalten. Schon bisher habe ein Landeverbot im EU-Raum für Frachtflugzeuge gegolten. Neu ist nun auch das Landeverbot für Passagierflugzeuge der nationalen Fluggesellschaft Syrian Arab Airlines. Ausgenommen davon sind Evakuierungsflüge.

Einreiseverbote

Die EU hat bereits weitreichende Sanktionen gegen das Regime von Präsident Bashar-al-Assad verhängt. So gelten etwa bereits Einreiseverbote und Kontensperren gegen Assad, sein Frau und das Umfeld des Präsidenten. (APA, 15.10.2012)