Die kleine Emilia schläft selig im Arm ihrer Mutter. Sie kam vor sechs Wochen zur Welt, ihre Haut ist rosig, die Augen sind noch fast geschlossen, und ein bisschen wirkt sie, als sei sie noch nicht richtig angekommen in dieser Welt. Das ist vielleicht besser so. So bekommt sie den behördlichen Spießrutenlauf nicht mit, den ihre Mutter seit Wochen veranstaltet. Veranstalten muss.

Denn Elisabeth Sechser hat einen Fehler gemacht. Das gibt sie selbst zu. Einen Fehler, der ihr zunächst nichtig erschien; von dem sie dachte, er sei im Handumdrehen korrigiert. Doch der Fehler war nicht zu korrigieren, und er hat weitreichende Folgen, raubt Elisabeth Sechser mittlerweile Nerven und Zeit. Vielleicht raubt er ihr sogar die Existenzgrundlage als Unternehmerin. Der Fehler war, dass Elisabeth Sechser ein Kreuz in einem Antragsformular falsch gesetzt hat.

Sechser führt ein erfolgreiches Unternehmen für strategische Personal- und Organisationsentwicklung in Wien. Sie ist für rund zehn Mitarbeiter verantwortlich. Sie ist keine, die leichtfertig wichtige Entscheidungen trifft. Die Art des Kinderbetreuungsgeldes, das für sie passt, hat sie sich gut überlegt.

Keine Gnade

Im August, wenige Tage nach der Geburt von Emilia, will Elisabeth Sechser die 1.000-Euro-Pauschale beantragen. Doch versehentlich macht sie das Kreuz in das Feld neben dem einkommensabhängigen Kindergeld. Warum das passiert ist, kann sie sich nicht erklären: "Vielleicht war ich durch die Geburt kurz davor noch nicht ganz klar im Kopf."

Elisabeth Sechser bemerkt den Fehler, als etwa eine Woche später die Bestätigung der Sozialversicherung eintrudelt, in der das irrtümlich gewählte Betreuungsmodell aufscheint. Sie denkt zunächst, die SVA habe sich geirrt, und wird sofort aktiv. Sie informiert die zuständigen Sachbearbeiter, telefonisch und per Mail. Doch die bleiben hart. Ein einmal gestellter Antrag sei nicht mehr zu ändern. Sechser wendet sich an den Ombudsmann der SVA, informiert das Familienministerium. Erfolglos.

Zum Karriereknick gezwungen

"Als Selbstständige muss ich schauen, dass ich während der Karenz dranbleibe und Arbeitsplätze sichere – ich beschäftige schließlich andere Menschen. Das Kinderbetreuungsgeld muss sich mit meinem unternehmerischen Handeln vereinbaren lassen", sagt Elisabeth Sechser. Mit der einkommensabhängigen Variante sei das schwer möglich, weil der Zuverdienst pro Jahr nicht mehr als 6.100 Euro betragen darf. Bei der Pauschalregelung, die Sechser wählen wollte, liegt die Gewinngrenze bei mehr als 16.000 Euro.

Macht eine Differenz von 10.000 Euro, um die Sechser jetzt umfällt. Wenn sie zu viel verdient, muss sie den Bezug zurückzahlen. "Ich habe kein Gehalt, der Gewinn ist mein Einkommen. Ich bin also auf ein Modell angewiesen, das mir mein Überleben sichert und die Auftragslage nicht gefährdet." Das tut das einkommensabhängige Kindergeld nicht.

Im Namen des Rechts

Elisabeth Sechser setzt Himmel und Hölle in Bewegung, telefoniert, mailt, schickt Briefe. Doch die Behörden bleiben hart. Die SVA schreibt ihr wiederholt, dass der Antrag nicht mehr geändert werden kann. Man verweist gebetsmühlenartig darauf, dass die Wahl der Kindergeld-Variante beim ersten Mal bindend ist. Unabhängig davon, was zur falschen Wahl geführt hat.

Rein rechtlich ist diese Einschätzung korrekt. Die entsprechende Stelle im Gesetzestext besagt, dass die Wahl der Leistungsart bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen ist. "Eine spätere Änderung der getroffenen Entscheidung ist nicht möglich", heißt es da.

"Habe keinen Spielraum"

Elisabeth Sechser probiert einen anderen Weg. Sie schreibt der SVA, dass sie den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld zurückziehen will und einen neuen einbringen wird. Die Versicherung antwortet knapp, dass man einen neuen Antrag nicht annehmen würde. Ein neuer Antrag müsse "bescheidmäßig abgelehnt werden", heißt es im Mail der SVA. "Ich muss also entweder die für mich falsche Kindergeld-Variante wählen oder ganz auf den Bezug verzichten", sagt Sechser. "Ich habe jetzt keinen Spielraum mehr und muss mir eine kreative Lösung einfallen lassen, um dem Karriereknick zu entgehen."

Kein Einzelfall?

Wie vielen Frauen die derzeitige Regelung schon zum Verhängnis wurde, ist nicht klar. Im Familienministerium weiß man zwar von dem Problem. Man spricht aber von Einzelfällen. Und hat nicht vor, am derzeitigen Gesetz etwas zu ändern. Eine Änderung würde den Verwaltungsaufwand deutlich steigern, so das Ministerium. Nur in der jetzigen Form sei sichergestellt, dass es nicht zu einem beliebigen Hin- und Herwechseln zwischen den Betreuungsmodellen kommt, was bürokratisch nicht zu bewältigen sei.

Eine Sicht auf das Problem, die die grüne Familiensprecherin Daniela Musiol stört. Sie kennt mehrere Fälle wie den von Elisabeth Sechser. "Ich finde es rechtsstaatlich äußerst problematisch, dass so ein Fehler nicht mehr beseitigt werden kann. Es ist in jedem Verwaltungsverfahren normal, dass man einen Antrag noch verändern kann, bis dieser von der Behörde erledigt ist." Einen Fehler ändern zu können sei ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip.

"Wenn ich im Meldezettel aus Versehen das Kreuzerl bei Mann statt bei Frau mache, gelte ich doch auch nicht als Mann, solange ich in der neuen Wohnung wohne", sagt Musiol.

"Unerträgliches Misstrauen"

Es wäre zudem gar nicht notwendig, das gesamte Gesetz aufzuschnüren. Es würde reichen, den Paragrafen anders zu interpretieren, um Fälle wie den von Elisabeth Sechser zu vermeiden.

"Die jetzige Regelung geht davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger immer Gesetze missbrauchen wollen. Das ist ein unerträgliches Misstrauen", sagt Musiol. Es müsse möglich sein, Ausnahmen zu definieren, in denen Frauen das Betreuungsgeldmodell wechseln können. Wenn sich zum Beispiel ihre Lebensumstände radikal ändern, ohne dass das vorhersehbar war.

"Ich erlebe mich durchaus als mündige Bürgerin", sagt Elisabeth Sechser. Auch der können Fehler passieren. Im Gesetz sind sie nicht vorgesehen. (Lisa Mayr, derStandard.at, 12.10.2012)