Im Innenhof des Biedermeierhauses "Am Heumarkt 7" im dritten Bezirk sollen zwei Glaswürfel für Büros errichtet werden. Die Bewohner fürchten nun um das Grün in ihrem Haus.

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Wien - Die Rasenflächen der beiden Innenhöfe des Biedermeierhauses "Am Heumarkt 7" sind mit einer liebevoll in Form geschnittenen niedrigen Buchsbaumhecke eingefasst, Bankerl laden dazu ein, die Herbstsonne noch ein wenig zu genießen. Doch jetzt fürchten Bewohner um einen der Höfe und ganz besonders um die alten Bäume. Eine Steuerberatungsfirma, die bereits ihren Sitz in dem Haus hat, braucht größere Büroräumlichkeiten und plant, im ersten Innenhof zwei Glaskuben zu errichten, die unterirdisch verbunden sein sollen.

Nachträglicher Einbau

"Das Haus stammt aus dem Jahr 1828 und ist denkmalgeschützt", sagt eine Bewohnerin zum STANDARD, "ich frage mich, wie es möglich sein kann, dass in den Höfen nachträglich etwas gebaut werden kann." Es gebe zwar die Auflage, dass die Bäume umgraben werden müssen, "aber alte Bäume haben doch weitverzweigte Wurzeln, ich weiß nicht, wie das funktionieren soll, ohne die Bäume zu schädigen."

Im Bezirk scheint die Begeisterung für die nachträglichen Einbauten enden wollend zu sein. Am Mittwoch wird sich der Bauausschuss des dritten Bezirks mit dem Projekt befassen.

Die Grünen im Bezirk sprechen sich vehement dagegen aus. "Wir werden es im Ausschuss ablehnen", sagt die grüne Bezirkschefin Eva Lachkovics. Es gebe aus ihrer Sicht keinen Grund, warum dieses Projekt umgesetzt werden solle, betont sie. Außerdem hätten die Innenhöfe eine Gartenwidmung, und es sei "völlig ausgeschlossen", dass die Landstraßer Grünen einer Umwidmung zustimmen werden. Es gebe zudem im dritten Bezirk genügend freie Büroflächen, etwa künftig in Wien Mitte.

Das Denkmalamt habe bei den Höfen keine Handhabe, weil zwar das Gebäude und die Umrahmung der Grünflächen, aber nicht die Grünanlagen selbst unter Denkmalschutz stünden, sagt der Vorsitzende des Bauauschusses, Rudolf Zabrana (SP).

Hof muss erkennbar bleiben

Selbstverständlich habe das Denkmalamt ein Wort mitzureden, betont der Wiener Landeskonservator Friedrich Dahm auf Nachfrage des STANDARD. Das Wiener Denkmalamt hat gemeinsam mit der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) Auflagen festgelegt, unter deren Einhaltung die Errichtung der Glaswürfel möglich wäre. So muss der zentrale Durchgang frei und die Sichtachse in den dahinter liegenden Hof erhalten bleiben. "Der Hof muss von allen Punkten aus als solcher erlebbar bleiben", erläutert Dahm die Kriterien. Deshalb dürfen die Glaskuben auch an keiner Stelle mit der Hoffassade in Berührung kommen und nicht höher als acht Meter werden.

Bei der Steuerberatungsfirma wollte man zu den baulichen Expansionswünschen in Richtung Innenhof auf Nachfrage nichts sagen und verwies auf die Eigentümerin der Liegenschaft, die Industrieliegenschaftenverwaltungs AG (Ilag). Ein Rückruf der Ilag blieb bis zu Redaktionsschluss aus. (Bettina Fernsebner-Kokert, DER STANDARD, 9.10.2012)