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Ein Shakehands nach fast zwei Jahren Diskussion: ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger und Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) präsentierten am Montag den Elga-Kompromiss

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Gesundheitsminister Alois Stöger hat seinen ersten ELGA-Entwurf schon im Februar 2011 vorgelegt.

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Fast zwei Jahre lang wurde verhandelt und abgetauscht, diskutiert und inseriert. Am Montag konnten Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) und ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger endlich einen koalitioniären Kompromiss zur elektronischen Gesundheitsakte (Elga) präsentieren, die heute, Dienstag, durch den Ministerrat geschickt wird. Die Kernfrage der Verhandlungen der letzten Tage war: Werden sich alle Ärzte an der elektronischen Vernetzung der Gesundheitsdaten beteiligen müssen? Oder ist die Teilnahme freiwillig, wie das ÖVP-Verhandler Rasinger vorgeschlagen hatte?

Der Kompromiss liegt irgendwo dazwischen, sprich: Verpflichtend in Elga Eingang finden müssen Befunde aus Labors und von Radiologen, Entlassungsbriefe von Krankenhäusern sowie Medikamente, die bei der Verschreibung automatisch ins System eingespeist werden. Für alles andere sieht das Gesetz ein "Verwendungsrecht" vor, ein Arzt kann, muss aber nicht ins System schauen. Rasinger sieht diese Teilfreiwilligkeit als "Sieg der Vernunft".

Was Elga wirklich alles enthalten wird, ist allerdings noch Work in Progress. Bis zur flächendeckenden Einführung des Systems - ab 2015 soll es in öffentlichen Spitälern angewandt werden, ab 2016 in Arztpraxen und Apotheken, ab 2017 in Privatspitälern - kann der Gesundheitsminister mit einem Erlass die Muss-Inhalte von Elga ausweiten. Stöger und Rasinger verwiesen außerdem auf die im Ärztegesetz vorgesehene Haftung, laut der der Arzt alles tun müsse, um den Patienten gut zu behandeln. Die beiden leiten daraus eine "indirekte Verpflichtung" ab, Elga zu verwenden.

Noch nicht ausverhandelt ist, wie das Geld für die EDV-Umrüstung in den Ordinationen verteilt wird. Stöger sprach von 15 Millionen Euro, die die öffentliche Hand zur Verfügung stellen werde.

Opt-out für Patienten

Für die Patienten bleibt es bei der Opt-out-Regelung, sprich: Wer nicht ausdrücklich bei der Elga-Ombudsstelle kundtut, dass er seine Daten nicht elektronisch erfassen lassen will, der ist automatisch dabei. Alternativ können direkt in der Ordination auch einzelne Befunde oder Medikamente ausgenommen werden.

Der Ärztekammer, der schärfsten Kritikerin von Elga, ist das Gesetz " immer noch nicht gut genug", wie Präsident Artur Wechselberger sagte. Etwas positiver gestimmt ist der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart. Die teilweise Freiwilligkeit für die Ärzte sieht er als Vorteil, weil sich damit "das System am Markt beweisen muss" . Steinhart spricht damit die Frage der Nutzerfreundlichkeit an, die die Ärzte in den Verhandlungen eingefordert hatten. So soll es in der Endausbaustufe eine Volltextsuche in Elga geben. "Bedauerlich" findet Steinhart hingegen, dass es beim Opt-out für die Patienten bleibt. Die Kammer hatte eine Opt-in-Lösung vorgeschlagen.

Patientenanwalt Gerald Bachinger ist "unterm Strich erleichtert", wie er am Montag dem Standard sagte. Noch "sauberer" wäre es zwar gewesen, einfach das Wort "Verpflichtung" statt des "Verwendungsrechts" in den Gesetzestext aufzunehmen, über den Umweg des Ärztegesetzes sei aber gesichert, dass sich ein Arzt im Schadensfall nicht darauf berufen könne, dass er etwas nicht gewusst habe, obwohl es in Elga enthalten sei, meint Bachinger. (Andrea Heigl, DER STANDARD, 9.10.2012)