Klagenfurt - Der Verteidiger des am Montag im Birnbacher-Prozess verurteilten ehemaligen Kärntner ÖVP-Chefs Josef Martinz hat am Freitag in einer Aussendung den Prozess und das Urteil kritisiert. In der mündlichen Begründung habe das Gericht "quasi eine eigene Geschichte zu Lasten des Dr. Martinz 'erfunden', die auf reinen Mutmaßungen beruht", schrieb Alexander Todor-Kostic. Das Landesgericht Klagenfurt wollte zunächst keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben.

Anwalt: Verfahren nichtig und grundrechtswidrig

Zahlreiche Verteidigungsrechte seien zum Nachteil seines Mandanten verletzt worden, so Todor-Kostic. Weil der Schöffensenat die Privatgutachten nicht berücksichtigt habe, sei das Verfahren nicht nur mit Nichtigkeit belastet, sondern auch grundrechtswidrig. Das Verfahren hätte nicht in Kärnten stattfinden dürfen. Mit Laien besetzte Schöffengerichte könnten einem "medialen Vorverurteilungsdruck" nicht standhalten.

Vom Obersten Gerichtshof, der demnächst über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheiden soll, erwartet sich der Anwalt, dass er "derart gravierende Verfahrens- und Grundrechtsverletzungen" aufgreift, um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wiederherzustellen. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung des Klagenfurter Gerichts aufgehoben werde. (APA, 5.10.2012)