Wien - Studierendenwohnheime bieten auf alle Fälle die Möglichkeit, schnell und unkompliziert ein Zimmer zu mieten. Wenn Studierende aber zu wenig über mietrechtliche Details informiert sind, kann ihnen das schnell zum Verhängnis werden.

"Studierende sind oft wenig bis gar nicht über ihre Rechte im Heim informiert", sagt Martin Schott (FLÖ), Vorsitzender der Hochschülerschaft (ÖH). Viele wüssten nicht, dass es überhaupt Heimvertretungen gibt - was auch daran liegt, dass in manchen Heimen gar keine gewählt werden.

Viele Heimleitungen empfänden diese laut Schott schlicht als "störend" oder "anstrengend". Sie reichen von Kündigungseinsprüchen über die Prüfung der Bilanz bis zu Mitsprache bei der Erhöhung der Preise. Eine Studentin erzählt von ihrer Kündigung nach zwei Jahren in einer Studierenden-WG in der Wiener Troststraße: "Es gab immer wieder Probleme im Heim. Eines Tages wurde ich fristlos gekündigt. Eine Stunde hatte ich Zeit, um meine Sachen zu packen."

Das ist kein Einzelfall: "Solche kurzfristigen Räumungen sind nicht unüblich", sagt Doris Schlager von der Mieterinitiative.

Ohne Vertretung

Rechtlich gesehen kann mit sofortiger Wirkung jedoch nur gekündigt werden, wenn man sich einer strafbaren Handlung gegen die Leitung oder Mitbewohner schuldig gemacht hat, erklärt Barbara Beclin vom Zivilrechtsinstitut der Uni Wien. Ansonsten ist eine Kündigung frühestens zum Ende des nächsten Monats erlaubt. Das Studierendenwohnheim in der Troststraße hat derzeit keine Vertretung. Diese sei ausgezogen, sagt Heimleiter Erich Hauswirth: "Einmal gibt es eine Vertretung, einmal nicht. Das hängt davon ab, ob die Studierenden einen Heimausschuss wählen."

Seit Hauswirth das Haus in der Troststraße von der Wirtschaftshilfe für Studenten (WIST) Oberösterreich übernommen hat, wurde das sogenannte Benützungsentgelt von 177 Euro auf 399 Euro für ein Einzelzimmer erhöht. " Früher hat das Heim große Verluste gemacht, die von der Stadt Wels abgedeckt wurden", sagt Hauswirth zur Erhöhung. Jetzt würden Verluste von der Advanta Immobilienfirma, von der er Geschäftsführer ist, getragen.

Studierendenheime unterliegen dem Studentenheimgesetz, das vor allem Vereine als Träger vorsieht. Als solche sind sie der Gemeinnützigkeit verpflichtet. "Bei diesen Preisen wird das meiner Meinung nach nicht eingehalten", sagt Schlager, die gemeinsam mit der ÖH bereits eine Mietzinsüberprüfung eingeleitet hat.

Aber auch der freiwillige Auszug aus einem Wohnheim verläuft nicht immer reibungslos. "Das häufigste Problem ist, dass die Heimleitung darauf besteht, dass beim Auszug die Zimmer neu gestrichen werden", sagt Schott.

Wenn dem nicht nachgekommen wird, werden die Kosten für eine Malfirma von der Kaution abgezogen - ein klarer Verstoß gegen das Mietrecht, sagt Beclin. Weil die Heime nicht unter das Mietrecht, sondern das Studentenheimgesetz fallen, sind viele rechtliche Fragen nicht geregelt. Dadurch befinden sich Studierende oft in einen "rechtlichen Graubereich" , meint Schott.

Am Schluss zahlen alle drauf

Oft behalten Heimleitungen die Kaution zurück, um Schäden im Haus zu begleichen: Ausgelöste Feueralarme, bekritzelte Wände oder kaputte Aushängetafeln werden allen Bewohnerinnen und Bewohnern eines Stockwerks verrechnet. Dabei ist eine derartige Regelung bei Schäden außerhalb des eigenen Zimmers rechtlich nicht möglich.

"Selbst wenn dies einmal im Vertrag vereinbart würde, wäre es sittenwidrig, da man gar nicht in der Lage ist, solche Schäden zu verhindern", sagt Beclin. Die ÖH rät Betroffenen, sich zu informieren und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen: "Heimleitungen rudern dann meist schnell wieder zurück", sagt Schott.

Nicht nur in Heimen sind Studierende beliebte Mieterinnen und Mieter: Oft auf der Suche nach einem kurzfristigen Unterschlupf und nicht ausreichend informiert, "akzeptieren sie schnell zu hohe Mieten", sagt Schlager. (Oona Kroisleitner, DER STANDARD, 4.10.2012)