Derzeit gibt es an den Unis keine allgemeingültige Regelung zu Studiengebühren.

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Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, die Verfahren zu den Studiengebühren schon auf die Tagesordnung der Oktober-Session zu nehmen. Damit beginnen die Beratungen bereits in der seit eineinhalb Wochen laufenden - und bis 13. Oktober dauernden - Session, teilte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth mit. Das Ziel sei, bis Ende des Jahres zu klären, ob gegen die autonome Einhebung von Studiengebühren aus Sicht des VfGH Bedenken bestehen.

Gebühren müssen vorerst bezahlt werden

Dafür hat der VfGH dann noch eine weitere Session - jene vom Dezember - Zeit. Bereits entschieden hat der Gerichtshof, dass den Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zukommt, die Studienbeiträge also vorerst bezahlt werden müssen. Derzeit sind sechs Beschwerden von Studenten gegen Gebührenvorschreibungen der Uni Wien anhängig.

Derzeit gibt es an den Unis keine allgemeingültige Regelung zu Studiengebühren. Aufgrund eines VfGH-Urteils sind mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz gefallen, die festlegen, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht. Unter Berufung auf ein Gutachten des Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer hat Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle die Unis daraufhin aufgefordert, Gebühren autonom in ihren Satzungen zu verankern und einzuheben. An acht der 21 Unis werden mit diesem Wintersemester erstmals in Eigenregie Studiengebühren kassiert, damit werden rund zehn Prozent aller Uni-Studenten bezahlen müssen.   (APA, 1.1.0.2012)