Moskau - Das Berufungsverfahren im Fall der verurteilten Sängerinnen der russischen Punkband Pussy Riot ist auf den 10. Oktober vertagt worden. Ein Gericht in Moskau folgte damit am Montag dem Antrag von Jekaterina Samuzewitsch, einer der drei jungen Frauen, die sich von ihrer Anwältin trennte und damit derzeit keine Verteidigung hat. Die beiden anderen Aktivistinnen, Nadeschda Tolokonnikowa und Marina Alechina, stärkten Samuzewitsch den Rücken. "Es ist inakzeptabel, den Prozess fortzusetzen, wenn eine von uns keinen Verteidiger hat", sagte Alechina.

Neuer Anwalt bereits gefunden

"Ich möchte den Verzicht auf meine Anwältin erklären", sagte Samuzewitsch zu Beginn der Anhörung. Ihre Vorstellungen von dem Fall seien "nicht dieselben" wie die ihrer bisherigen Verteidigerin Wioletta Wolkowa. Einen neuen Anwalt habe sie bereits gefunden, aber noch keine Übereinkunft über die Verteidigung getroffen, sagte Samuzewitsch.

Tolokonnikowa und Alechina gaben an, Samuzewitschs Ansinnen zu unterstützen, selbst aber keine anderen Anwälte zu suchen. Tolokonnikowas Ehemann Pjotr Wersilow sagte, die Entwicklung sei "weder gut noch schlecht" für das Verfahren, sondern "eine technische Angelegenheit".

Reduzierung der Haftstrafe möglich

Die inhaftierten Musikerinnen waren Mitte August wegen einer kritischen Aktion gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Die Verteidiger der Frauen gehen nicht davon aus, dass die Berufung Erfolg hat, sondern rechnen maximal mit einer Reduzierung der Haftstrafe um sechs Monate.

In der polnischen Tageszeitung "Super Express" erschien am Montag ein Interview mit den inhaftierten Musikerinnen. "Niemand beabsichtigt, Mitleid mit uns zu haben", allenfalls würden die Haftstrafen "um einige Monate reduziert" werden, sagte Samuzewitsch darin. "Ich glaube nicht, dass wir freigelassen werden, aber es geschehen auch Wunder", fügte Alechina hinzu. (APA, 1.10.2012)