Wien/Brüssel - In der Causa um die Kärntner Hypo Alpe Adria geht die Republik Österreich wegen einer Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am 25. Juli 2012 hatte die EU-Kommission eine Finanzierungsgarantie Österreichs, die anlässlich der Notverstaatlichung der Kärntner Hypo im Jahr 2009 in Höhe von 2,638 Mrd. Euro abgegeben wurde, als staatliche Beihilfe an die BayernLB erklärt. Dies "war zu keinem Zeitpunkt von der Republik Österreich beabsichtigt", heißt es in der Nichtigkeitsklage.

Darüber hinaus kritisiert die Republik Österreich, dass sie in diesem Beihilfe-Verfahren nicht gehört worden ist. Zudem hätte die Beihilfe-Entscheidung unter anderem die anhängige Klage der BayernLB auf Rückabwicklung der Anteilskaufverträge und auf Schadenersatz beim Handelsgericht Wien nicht berücksichtigt. "Ebenso blieb die Frage, ob das der HBInt (Kärntner Hypo, Anm.) von der BLB (BayernLB, Anm.) gewährte Darlehen Eigenkapitalersatzfunktion hatte, unberücksichtigt", wird in der Klage kritisiert.

Intention der Notverstaatlichung sei es nicht gewesen, die im 94-prozentigen Eigentum des Freistaates Bayern stehende Bayern LB "mit Geld des österreichischen Steuerzahlers zu subventionieren und wurde eine solche Subventionierung auch tatsächlich nicht bewirkt", heißt es in der Klage weiter.

Die Republik Österreich hatte mit dem Vertrag vom 29. Dezember 2009 alle Anteile an der Kärntner Hypo von den Bayern im Rahmen der Notverstaatlichung um 1 Euro erworben. Im Zuge dessen hatte Österreich auch eine Garantie für die Rückzahlung der Kredite der BayernLB an die Kärntner Hypo für den Fall der Zerschlagung bzw. Pleite der verstaatlichen Kärntner Bank übernommen. (APA, 27.9.2012)