Ein Flugzeug hält länger als ein Auto. Und man kann es gemeinsam nutzen.

Foto: Jetalliance

Angesichts der weltweiten Verbreitung von Firmenstandorten ersetzt die geschäftliche Luftfahrt - die sogenannte Business Aviation - zunehmend die Fortbewegung mit dem Auto. Das Nonplusultra war bislang der eigene Firmenjet. Mit einer höheren Zahl von Flugstunden in einem Unternehmen kann das Leasen eines Flugzeuges zur wirtschaftlicheren Alternative werden. Das könnte dazu beitragen, dass immer mehr Firmenflugzeuge statt Firmenautos geleast werden. Auch wenn die rechtlichen und finanziellen Hürden um einiges höher liegen - die grundsätzlichen Entscheidungen sind die gleichen: Man sucht sich den passenden Hersteller, das Modell, die Ausstattung, die Finanzierung.

Flugzeug-Leasing ist kein Massenmarkt

Leasing von Flugzeugen macht derzeit nur einen Bruchteil des gesamten Leasinggeschäftes in Österreich aus und ist immer noch zum überwiegenden Teil größeren Unternehmen und reichen Privatpersonen vorbehalten. Nach Angaben des Verbandes Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL) gab es in Österreich im ersten Halbjahr 2012 rund 8.000 Neuverträge in der Geschäftssparte Mobilien-Leasing. Das sind 10 Prozent aller neuen Leasingverträge; die überwiegende Mehrheit der Neuverträge wurde im Bereich KFZ-Leasing abgeschlossen. Es gibt keine aktuellen Zahlen darüber, wie viele Flugzeuge in diesem Zeitraum geleast wurden, aber Angaben aus vergangenen Geschäftsjahren lassen vermuten, dass der Anteil gering sein dürfte: "2010 wurden in Österreich 29 Flugzeuge geleast (ein Plus von 45% gegenüber 2009). Insgesamt wurden in diesem Jahr (2010, Anm.) im Inland 19.154 Mobilien-Verträge neu abgeschlossen", sagt Wolfgang Steinmann, Generalsekretär des VÖL.

Die Vorteile eines Flugzeug-Leasings gegenüber einem darlehensfinanzierten Kauf sind hauptsächlich der Erhalt der Liquidität und buchhalterische Gründe. Für die Anschaffung des Firmenjets wird kein Kapital langfristig gebunden und die fixen Leasingraten lassen sich über den gesamten Vertragszeitraum gut einplanen. "Ein weiterer Vorteil ist die Bilanzneutralität, da die Leasinggegenstände nicht in der Bilanz des Leasingnehmers aktiviert werden, sondern lediglich die Leasingraten als Betriebsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden", sagt Steinmann. Allerdings hat Leasing - und das gilt fürs Flugzeug genauso wie fürs Auto (Leasing-als-Kostenargument) - nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Neben einer genauen wirtschaftlichen Analyse spielen für das Business Aviation-Leasing auch rechtliche und Haftungsfragen eine Rolle, da an einem Vertragsgeschäft oft mehrere Firmen beteiligt sind.

Ist der Jet bezahlt, gehen die Kosten weiter

Ein kleiner Firmenjet für vier Flugpassagiere kostet in der Anschaffung zirka 3 Millionen US-Dollar. Von einem jährlichen Aufkommen von 150 Flugstunden an kann sich ein eigener Firmenjet rechnen. Nach oben hin gibt es kaum eine Grenze, und wer sich für einen Airbus A318 interessiert, erhält diesen um die 60 Millionen US-Dollar - dafür in Corporate Jet-Ausstattung speziell konfiguriert für die Wünsche der Geschäftsreisenden. Ansprechpartner für die Finanzierung von Flugzeug-Leasing sind Großbanken. So hat sich zum Beispiel die Raiffeisen-Leasing Aircraft Finance auf dieses Geschäftsfeld spezialisiert. "Wir finanzieren die Flugzeuge zumeist mit einer Laufzeit zwischen 5 und 8 Jahren und einem Eigenmittelanteil des Kunden von 30 Prozent der Anschaffungskosten", sagt Erhard Waldinger, Leiter der Flugzeugfinanzierung bei der Raiffeisen-Leasing GmbH. Für die Abwicklung des Leasinggeschäftes gründet der Leasingnehmer in der Regel eine eigene Zweckgesellschaft (Special Purpose Company), deren einzige Aufgabe der Verrechnungskreis rund um das geleaste Flugzeug ist.

Zu den Kosten für den Leasingvertrag kommen noch die laufenden Betriebskosten. Diese Ausgaben sind der größte Posten. Abhängig davon, wie viel der Jet genutzt wird und wohin man fliegt, müssen Personal, Treibstoff, Wartung, Start-, Überflug- und Landegenehmigungen sowie Versicherungsprämien gezahlt werden. Nach Ablauf der vertraglich festgelegten Leasingdauer wird der Wert des Flugzeugs entsprechend den marktüblichen Preisen ermittelt.

Ein Flugzeug hält länger als ein Auto

Im Unterschied zum Autoleasing stellt ein Flugzeug nach Ablauf der Leasingfrist zumeist noch einen hohen Wert dar. Dafür ist es allerdings notwendig, dass der Jet von Anfang so betrieben und gewartet wird, dass sein Wert erhalten bleibt. Die wenigsten Firmen leisten sich eigenes Flug- und Bodenpersonal oder die notwendigen Infrastruktureinrichtungen. Hier kommen die Betriebsgesellschaften - die Operators - ins Spiel. "Die Wahl des Operators ist ein Thema, bei dem die Banken mitsprechen", sagt Karl Maxa, Geschäftsführer der Jetalliance Flugbetriebs GmbH, einem großen österreichischen Operator im Bereich Business Aviation. Es ist nicht unüblich, dass der Leasinggeber während der Laufzeit des Leasingvertrages den Betrieb eines Flugzeugs überprüft, um einen guten und gepflegten Zustand sicherzustellen.

Die Registrierung des Flugzeugs erfolgt in dem Land, in dem der Operator seinen Betriebssitz hat. Damit werden auch Anforderungen wie beispielsweise Wartungsintervalle oder Personalqualifikationen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Diese sind von Land zu Land unterschiedlich; in Österreich wird dabei auf Sicherheit mehr Wert gelegt als in anderen Regionen. Besonders dann, wenn der Leasingnehmer das geleaste Flugzeug nicht nur selbst nutzen möchte, sondern es beispielsweise für den Charterbetrieb freigibt, spielt die Registrierung des Flugzeugs eine wichtige Rolle.

Ein weiterer Vorteil eines Operators ist die rechtliche Absicherung. Als Betreiber des Flugzeugs schließt der Operator nicht nur alle notwendigen Versicherungen ab, sondern übernimmt auch die Haftung für das Flugzeug.

Firmen-Jet-Sharing

Die Kosten für den Betrieb eines eigenen Firmenflugzeugs lassen sich reduzieren, wenn man das Flugzeug gemeinsam mit anderen kauft oder nutzt. Dafür gibt es verschiedene Modelle: Wird ein Firmenjet gemeinsam von mehreren Unternehmen erworben, entsteht eine gemeinsame Anteilseignerschaft, Fractional Ownership genannt. Alle Eigentümer beteiligen sich an den Kosten für Wartung und Betrieb und können das Flugzeug entsprechend ihrer Anteile nutzen.

Eine andere Möglichkeit für den Leasingnehmer ist die Vercharterung über den Operator. "Wenn der Flugzeugeigentümer es nicht braucht, wird das Flugzeug in die Charterflotte des Operators integriert. Das reduziert die Kosten der Halterschaft", sagt Maxa. Auf diese Weise lassen sich Pausen, in denen man den Firmenjet nicht nutzt, gewinnbringend überbrücken - wie bei einer Ferienwohnung, die man zur Vermietung freigibt. (Markus Drenckhan, derStandard.at, 27.09.2012)