Bild nicht mehr verfügbar.

Anton Weinmann

Foto: AP/Lennart Preiss

München - Beihilfe zur Bestechung im Geschäftsverkehr: Das Landgericht München hat den früheren MAN -Vorstand Anton Weinmann verurteilt. Der einstige Chef der Lkw-Sparte bekomme eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Eckert am Mittwoch. Er sah es als erwiesen an, dass der 56-Jährige Beihilfe zur Bestechung geleistet hat, indem er Maßnahmen zur Bekämpfung der bei MAN damals gängigen Schmiergeldpraxis unterlassen hat. Weitere Verfahren rund um die umstrittenen Zahlungen im Ausland, mit denen jahrelang der Absatz von Lkw, Bussen und Maschinen angekurbelt wurde, könnten folgen. Denn die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen den ehemaligen MAN-Vorstandschef Hakan Samuelsson.

Slowenien-Schmiergelder angelastet

Eckert sagte, Beihilfe durch Unterlassen sei ein unüblicher Vorgang. Ein vorsätzliches Handeln habe es im Weinmann-Fall aber nicht gegeben. In Teilen der Welt seien ohne Schmiergelder keine Aufträge zu bekommen. "Das ist ein Dilemma", so der Richter, vor allem für Führungskräfte, die das Geschäft voranbringen müssten. Für Weinmann spreche sein Geständnis, dass er nicht vorbestraft gewesen sei und keinen direkten Profit eingestrichen und durch das Verfahren seinen Arbeitsplatz verloren habe. Er muss zudem 100.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.

Weinmann gab sich wortkarg, stimmte aber der mühsamen Verständigung mit der Kammer letztlich zu. Sein Anwalt erklärte, er habe den Prozess schnell beenden wollen, weil dieser seine Familie stark belaste und seinen früheren Arbeitgeber in Misskredit bringe. Weinmann räume einen "bedingten Vorsatz" ein. Er habe vor allem in Slowenien nicht genug gegen die Bestechungspraxis getan. "Es tut Herrn Weinmann leid." Er übernehme für MAN die Verantwortung.

Die Staatsanwaltschaft betonte, der Top-Manager habe seinerzeit nichts konkret getan, zum Beispiel Mitarbeiter entlassen, und so die Praxis billigend in Kauf genommen. "Die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung reichten nicht aus." Das Geständnis sei zudem spät gekommen. Ein Teil der Vorwürfe - hier ging es um dubiose Zahlungen in Belgien - wurde abgetrennt und eingestellt. Offen ist noch, in welcher Höhe MAN - wie Siemens im Falle seiner im Zuge der Korruptionsaffäre geschassten Manager - noch finanzielle Forderungen an Weinmann & Co stellen wird.

Wegen Beihilfe zur Bestechung ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen Ex-MAN-Chef Samuelsson. Auslöser war eine völlig überraschende Zeugenaussage im Weinmann-Prozess, wonach Samuelsson und Ex-Finanzchef Karlheinz Hornung schon ab Mai 2006 - Jahre vor dem Auffliegen des Skandals - von der Bestechungspraxis gewusst haben sollen.

Klagsreigen

Für Weinmann ist das Urteil das vorläufige Ende seines tiefen Falls. Er war mehr als 28 Jahre für MAN tätig. Im Zuge der Korruptionsaffäre musste auch er seinen Posten räumen. Die Vorwürfe gegen ihn hatte er noch zu Prozessbeginn Mitte August als absurd und unwahr zurückgewiesen. Er erstattete sogar Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft, unter anderem wegen Beleidigung und Verfolgung Unschuldiger. Daraus ist aber nichts geworden.

Mit dem Urteil ist die juristische Aufarbeitung der Akte MAN um ein Kapitel reicher. Im Dezember 2009 hatte sich der Konzern mit der Münchner Justiz auf eine Geldstrafe von 150 Mio. Euro geeinigt. Im Juni 2010 wurde der frühere Chef der MAN-Turbomaschinensparte zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Es folgten im Dezember 2011 zwei Ex-Topmanager der früheren MAN-Tochter Ferrostaal. Sie erhielten wegen Bestechung ausländischer Amtsträger ebenfalls je zwei Jahre Haft auf Bewährung. Einer von Weinmanns Vorstandskollegen, der einstige Vertriebschef der Nutzfahrzeugsparte, wurde im März 2012 vom Münchner Landgericht zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Alle Angeklagten hatten sich zuvor mit dem Gericht verständigt. (APA/Reuters, 19.9.2012)