Bild nicht mehr verfügbar.

Der Steuerberater Dietrich Birnbacher hat mit seinem Geständnis ein politisches Erdbeben in Kärnten ausgelöst. Er berichtete, dass mit dem überhöhten Honorar von ursprünglich zwölf Millionen Euro die sogenannte Drittellösung vereinbart war - ein Drittel für die ÖVP, ein Drittel für das BZÖ und ein Drittel für Birnbacher.

Foto: APA/Eggenberger

Bild nicht mehr verfügbar.

Josef Martinz bekennt sich nicht schuldig. Er hofft, dass der Vorwurf der Untreue fallen gelassen wird.

Foto: AP/Eggenberger

"Parteienfinanzierung für Anfänger" könnte der Untertitel des Prozesses rund um Steuerberater Dietrich Birnbacher lauten. Der Verhandlungsgegenstand ist eigentlich nur ein Nebenschauplatz des ebenfalls aktenkundigen Hypo-Alpe-Adria-Verkaufs und der späteren Notverstaatlichung der Bank.

2007 haben der inzwischen verstorbene Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) und der ehemalige Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz Birnbacher beauftragt, ein Gutachten über den Verkauf der Bank an die Bayerische Landesbank zu erstellen. Das Gefälligkeitsgutachten umfasst acht Seiten, zwölf Millionen Euro sollte der Steuerberater dafür bekommen, tatsächlich waren es sechs Millionen Euro. 

Doch Birnbacher ist nicht der einzige Angeklagte: Außerdem stehen noch Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander von der Kärntner Landesholding und eben Josef Martinz vor Gericht, vorgeworfen wird ihnen Untreue. Am Donnerstag und Freitag stehen die voraussichtlich letzten beiden Verhandlungstage auf dem Programm, am Freitag wird mit einem Urteil gerechnet. 

65.000 Euro im Kuvert

Die ersten Verhandlungstage verliefen relativ unspektakulär. Birnbacher gab zwar an, dass er die Höhe des Honorars von Anfang an unangemessen gefunden habe, Parteienfinanzierung sei aber nicht dahintergestanden. Erst am 25. Juli, dem siebenten Verhandlungstag, entschloss er sich zu einem umfassenden Geständnis. Damit wolle er "dem Land Kärnten einen Dienst erweisen", erklärte Birnbacher. Es sei von Anfang an geplant gewesen, ein deutlich überhöhtes Honorar zu stellen und anschließend zu dritteln - je ein Drittel für die ÖVP, die FPK und Birnbacher selbst.

Martinz hatte Birnbacher laut dessen Angaben bei einem Rotary-Dinner im Dezember 2008 65.000 Euro in einem Kuvert überreicht, weitere 35.000 Euro wurden über eine Scheinrechnung über Martinz' Anwältin Astrid Wutte-Lang verrechnet - Verwendungszweck "Medienberatung". Wutte-Lang legte daraufhin ihr Mandat zurück, Martinz musste sich einen neuen Anwalt suchen. Die Anwältin wurde als Zeugin geladen, entschlug sich aber, da nun die Staatsanwaltschaft auch gegen sie wegen Untreue ermittelt.

Laut Birnbacher haben auch Uwe Scheuch und Harald Dobernig (damals noch BZÖ, heute FPK) bei einem Mittagessen im Hotel Werzer am Wörthersee 500.000 Euro gefordert. Damals war aber Haider schon tot, zu einer Übergabe kam es nicht. Dobernig bestritt im Zeugenstand die Vereinbarung mit Birnbacher, Scheuch entschlug sich der Aussage, da gegen ihn die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dobernig bestätigte zwar im Zeugenstand, dass es ein Mittagessen mit Scheuch und Birnbacher gegeben habe. Sie hätten dabei aber nicht über eine Parteienspende geredet , sondern über die Steuerprobleme von Birnbacher. Scheuch wollte zwar vor Gericht nicht aussagen, bestreitet aber, von Birnbacher Geld gefordert zu haben.

Erfolgshonorar, Patriotenrabatt, Schandgeld

Birnbacher hatte außerdem gestanden, dass das Erfolgshonorar nachträglich in den Vertrag hineingeschrieben wurde. Ursprünglich hatte er für das Gutachten 100.000 Euro verrechnet, nach erfolgreichem Verkauf der Hypo wurden dann auf Initiative von Martinz und Haider im Vertrag nachträglich 1,5 Prozent des Verkaufspreis als Erfolgshonorar festgeschrieben - und der Vertrag rückdatiert. So kam es zu den zwölf Millionen. Nachdem die Höhe des Honorars öffentlich bekannt geworden war, verhandelte Haider nach und vereinbarte die Hälfte, also sechs Millionen Euro. Der Preisnachlass wurde der Öffentlichkeit als "Patriotenrabatt" verkauft. Eine Formulierung, auf die Stefan Petzner laut eigener Zeugenaussage im Prozess heute noch stolz ist.

Strafrechtlich gesehen wäre Birnbacher ein Beitragstäter, da er die Ausführung der Tat ermöglicht hat. Martinz fiele unter die Kategorie Bestimmungstäter, da er zur Tat angestiftet hat. Die unmittelbaren Täter wären die beiden Vorstände der Landesholding, Gert Xander und Hans-Jörg Megymorez. Der Strafrahmen unterscheidet aber nicht zwischen den Täterformen, allen Angeklagten drohen ein bis zehn Jahre Haft.

Nach Birnbacher erleichterte auch Martinz sein Gewissen. Nach anfänglichem Zögern gab er zu, dass die Drittellösung von Anfang an geplant gewesen sei. Es sei ein Fehler gewesen, sich auf das "System Haider" einzulassen. Er gab an, unter enormem Druck gestanden zu sein, die Parteifinanzen zu sanieren. Am nächsten Verhandlungstag übergab er dem Richter überraschend ein Sparbuch mit dem "Schandgeld", wie er die von Birnbacher erhaltene Parteispende nannte. Damit wolle er nichts mehr zu tun haben und das Gericht solle darüber verfügen, was mit dem Geld geschehe. Der Landesholding wollte er es aber nicht übergeben, das wäre eben auch ein Eingeständnis, dass das Birnbacher-Honorar überbezahlt war. Richter Manfred Herrnhofer gab Martinz das "Schandgeld-Sparbuch" wieder zurück. 

Verteidigungsstrategie: Höhe des Honorars angemessen

Auch wenn es eine Absprache zwischen Haider, Martinz und Birnbacher gegeben haben soll, ist bisher nur erwiesen, dass Martinz Geld für die ÖVP bekommen hat. Petzner hat sogar bei seiner Einvernahme behauptet, Haider habe Martinz' illegale Parteispende durchschaut und nur deswegen vorgegeben mitzumachen, um das aufzudecken.

Die Taktik der Verteidigung von Xander, Megymorez und Martinz ist, zu beweisen, dass das Birnbacher-Honorar nicht überhöht war. Allerdings wurde einem Antrag, einen neuen, unabhängigen Sachverständigen als Zeugen zu laden, von Richter Herrnhofer nicht stattgegeben. Auch Martinz plädiert weiterhin auf nicht schuldig, er hofft anscheinend darauf, dass der Untreuevorwurf fallengelassen wird und er sich wegen der 65.000 Euro nur vor der Steuer verantworten muss.

Für Donnerstag sind noch einige Zeugeneinvernahmen anberaumt: Horst Felsner, Leiter der Finanzabteilung des Landes Kärntens, Michael Sommer, Anwalt von Uwe und Kurt Scheuch, Gutachter Christian Nowotny und Georg Birnbacher, der Sohn von Dietrich Birnbacher. Außerdem hat Richter Herrnhofer von Dietrich Birnbacher eine Aufstellung über die Verwendung des Sechs-Millionen-Euro-Honorars gefordert. Für Freitag wird das Urteil erwartet, wie viele Folgeprozesse die Causa nachziehen wird, ist derzeit noch unklar. (Marie-Theres Egyed, derStandard.at, 19.9.2012)