Wien - Von der nächsten Runde im "Gagen-Streit" berichtet der "Kurier" in seiner Dienstag-Ausgabe. Die Regierung besteht nämlich darauf, dass die Gagen von Top-Managern in Kammern und im staatsnahen Bereich veröffentlicht werden - bei voller Nennung des Namens. Der Konflikt war bereits bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegangen, dieser hatte die Causa zurück an den Verfassungsgerichtshof geschickt. Der EuGH hat keine Einwände. Dem "Kurier" liegt - datiert vom 26. Juni 2003 - ein entsprechender Ministerratsvortrag vor. Gagen von Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen des staatlichen- oder staatsnahen Bereiches arbeiten und mehr als 82.180 Euro brutto pro Jahr verdienen, sollen namentlich vom Rechnungshof (RH) veröffentlicht werden. Der RH hatte noch unter Rot-Schwarz den Auftrag erhalten, einen entsprechenden Bericht vorzulegen, wurde aber an seiner Arbeit behindert: Unter anderem hatten sich ORF, Nationalbank, AUA und die Wirtschaftskammer Steiermark geweigert, die Daten heraus zu rücken bzw. beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Einspruch erhoben. Der VfGH übertrug die Causa dem Europäischen Gerichtshof (EuGH); der EuGH stellte Mitte Mai fest, dass die "Weitergabe von personenbezogenen Einkommensdaten mit Gemeinschaftsrecht vereinbar" sei - alles weitere obliege den nationalen Gerichten. So landete die Causa wieder beim VfGH, der die Bundesregierung aufforderte, bis 4. Juli Stellung zu nehmen. Der vorbereitete Ministerratsvortrag sehe absolute Transparenz unter namentlicher Nennung der Bezüge vor: "Auch eine aggregierte Form der Datenveröffentlichung würde dem Zweck des Gesetzes, der Transparenz, nicht entsprechen, weil damit gerade verborgen bliebe, wie einzelne Tätigkeiten honoriert werden (...)." Es könne nach dem Urteil des EuGH "nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, die Veröffentlichung der Höhe der Bezüge von Personen, die diese aus ,öffentlichen Kassen' beziehen, stelle als solche einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf Privatleben gemäß Art. 8 EMRK dar". Ob die Gagen in absehbarer Zeit penibel aufgelistet nachzulesen sein werden, ist offen. Der VfGH wird im Herbst die Beratungen zu vorliegenden Klagen fortsetzen und frühestens im Herbst entscheiden. Ob der VfGH die Auffassung der Regierung teilen wird, bleibt abzuwarten. (APA)