Wien - Urlaub - das heißt auch gute Planung. Sie sollte von
den notwendigen Versicherungen bis zur Kontrolle der Ausrüstung im
Auto reichen. Die Verkehrsclubs haben einige Tipps parat:
Bei Autofahrten ins Ausland ist neben der Mitnahme wichtiger
Dokumente, wie etwa Führerschein, Zulassungsschein, Reisepass oder
Personalausweis auch an das Mitführen eines EU-Unfallberichtes zu
denken.
Versicherung: Die Autofahrerclubs bieten hier entsprechende
Pakete an, die auch Reisekrankenversicherung etc. umfassen. Vorsorge
zahlt sich jedenfalls aus.
Zumindest ein "Wegwerf"-Fotoapparat (mit Blitz) sollte an "Bord"
sein, um eventuell Beweisfotos zu machen, falls es kracht.
EU-Kennzeichen: Bei Fahrten in EU-Ländern und der Schweiz
brauchen Fahrzeuge mit dem echten EU-Kennzeichen (ein kleines blaues
Schild mit einem weißen A und dem Sternenkranz der Europäischen
Union, links auf dem Kennzeichen) kein oval-großes weißes "A"
aufzukleben. Dieses EU-Kennzeichen wird auch in einigen
Nicht-Mitgliedstaaten der Union anerkannt, so in Bulgarien, Liechtenstein,
Litauen, Norwegen, Schweiz, Serbien und Montenegro sowie Ungarn. Nicht überall anerkannt
In
Kroatien gibt es zwar keine offizielle Anerkennung, das
EU-Kennzeichen ist jedoch erlaubt. Nicht anerkannt wird das
EU-Kennzeichen in Lettland, Polen, Slowakei, Slowenien und
Tschechien. Wer in diesen Ländern unterwegs sein möchte und keine
Strafen riskieren möchte, braucht zusätzlich zum EU-Kennzeichen auch
noch den herkömmlichen den "A-"Kleber.
Autoapotheke überprüfen: Verbandstücher, Pflaster oder
Mullbinden aus der Autoapotheke haben ein Verfallsdatum. Nach diesem
sind sie nicht mehr hundertprozentig steril, verlieren ihre
Klebeeigenschaften oder werden brüchig. Eine Kontrolle bzw. der
Nachkauf (bei Ersatz der gesamten Autoapotheke eine nach ÖNORM) ist
notwendig.
Pannendreieck, Abschleppseil, Feuerlöscher: Überprüfen laut
Plakette, Pannendreieck und Abschleppseil im Kofferraum sollten
griffbereit verstaut werden.
Maut: Jene Kraftfahrer, die kein Jahresmautpickerl verwenden,
auf der Fahrt in den Urlaubsort jedoch Autobahnen oder Schnellstraßen
benützen, sollten auf das Kleben der Mautvignette nicht vergessen.
Eventuell auch Zwei-Monats- oder Zehn-Tages-Vignette (Beginntag der
Gültigkeitsdauer ist frei wählbar) verwenden. Auf der
Windschutzscheibe dürfen nicht mehr als zwei Mautpickerln
gleichzeitig kleben.Unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen
Der Plan der EU, dass man für im Ausland begangene
Verkehrsübertretungen im Inland zur Kasse gebeten wird, tritt heuer
noch nicht in Kraft. Geschwindigkeitsbeschränkungen und die
Promille-Grenzen sind allerdings trotzdem zu beachten.
Verstauen des Urlaubsgepäcks: Schwere Gepäckstücke möglichst am
Kofferraumboden. Hutablagen und Kofferraum-Abdeckungen sind für
Gepäck nicht geeignet (Objekte werden im Unglücksfall zu Geschossen).
Anschnallen! - und immer auch die Kopfstütze anpassen.
(APA)