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Wien - Urlaub - das heißt auch gute Planung. Sie sollte von den notwendigen Versicherungen bis zur Kontrolle der Ausrüstung im Auto reichen. Die Verkehrsclubs haben einige Tipps parat:
  • Bei Autofahrten ins Ausland ist neben der Mitnahme wichtiger Dokumente, wie etwa Führerschein, Zulassungsschein, Reisepass oder Personalausweis auch an das Mitführen eines EU-Unfallberichtes zu denken.

  • Versicherung: Die Autofahrerclubs bieten hier entsprechende Pakete an, die auch Reisekrankenversicherung etc. umfassen. Vorsorge zahlt sich jedenfalls aus.

  • Zumindest ein "Wegwerf"-Fotoapparat (mit Blitz) sollte an "Bord" sein, um eventuell Beweisfotos zu machen, falls es kracht.

  • EU-Kennzeichen: Bei Fahrten in EU-Ländern und der Schweiz brauchen Fahrzeuge mit dem echten EU-Kennzeichen (ein kleines blaues Schild mit einem weißen A und dem Sternenkranz der Europäischen Union, links auf dem Kennzeichen) kein oval-großes weißes "A" aufzukleben. Dieses EU-Kennzeichen wird auch in einigen Nicht-Mitgliedstaaten der Union anerkannt, so in Bulgarien, Liechtenstein, Litauen, Norwegen, Schweiz, Serbien und Montenegro sowie Ungarn.

    Nicht überall anerkannt

    In Kroatien gibt es zwar keine offizielle Anerkennung, das EU-Kennzeichen ist jedoch erlaubt. Nicht anerkannt wird das EU-Kennzeichen in Lettland, Polen, Slowakei, Slowenien und Tschechien. Wer in diesen Ländern unterwegs sein möchte und keine Strafen riskieren möchte, braucht zusätzlich zum EU-Kennzeichen auch noch den herkömmlichen den "A-"Kleber.

  • Autoapotheke überprüfen: Verbandstücher, Pflaster oder Mullbinden aus der Autoapotheke haben ein Verfallsdatum. Nach diesem sind sie nicht mehr hundertprozentig steril, verlieren ihre Klebeeigenschaften oder werden brüchig. Eine Kontrolle bzw. der Nachkauf (bei Ersatz der gesamten Autoapotheke eine nach ÖNORM) ist notwendig.

  • Pannendreieck, Abschleppseil, Feuerlöscher: Überprüfen laut Plakette, Pannendreieck und Abschleppseil im Kofferraum sollten griffbereit verstaut werden.

  • Maut: Jene Kraftfahrer, die kein Jahresmautpickerl verwenden, auf der Fahrt in den Urlaubsort jedoch Autobahnen oder Schnellstraßen benützen, sollten auf das Kleben der Mautvignette nicht vergessen. Eventuell auch Zwei-Monats- oder Zehn-Tages-Vignette (Beginntag der Gültigkeitsdauer ist frei wählbar) verwenden. Auf der Windschutzscheibe dürfen nicht mehr als zwei Mautpickerln gleichzeitig kleben.

    Unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen

    Der Plan der EU, dass man für im Ausland begangene Verkehrsübertretungen im Inland zur Kasse gebeten wird, tritt heuer noch nicht in Kraft. Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Promille-Grenzen sind allerdings trotzdem zu beachten.

  • Verstauen des Urlaubsgepäcks: Schwere Gepäckstücke möglichst am Kofferraumboden. Hutablagen und Kofferraum-Abdeckungen sind für Gepäck nicht geeignet (Objekte werden im Unglücksfall zu Geschossen).

  • Anschnallen! - und immer auch die Kopfstütze anpassen. (APA)