Die Kärntner Saualm wird privat bewacht. Der Rechnungshof kritisiert die Kosten.

Foto: Gerhard Maurer

Klagenfurt - Nach den Vorwürfen um unzumutbare Zustände in der Sonderbetreuungsanstalt für mutmaßlich kriminelle Asylwerber auf der Saualm ist jetzt ein politischer Streit um Kontrollen durch die Volksanwaltschaft entbrannt. Die zentrale Frage lautet: Dürfen Bewohner das privat geführte Heim jederzeit und uneingeschränkt verlassen oder nicht?

"Ins Heim hineingehen und die Situation direkt vor Ort prüfen darf die Volksanwaltschaft nur dann, wenn eine Anhaltesituation besteht", sagt dazu Verfassungsjurist Heinz Mayer auf Anfrage des Standard. Das sei hier aber nicht der Fall, behauptet der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK): "Asylwerber können jederzeit ungehindert das Quartier verlassen." Die Volksanwaltschaft habe auf der Saualm auch keine Befugnisse.

Volksanwalt Peter Kostelka hingegen beruft sich auf Berichte, wonach es eben auch Anhaltungen gebe. Jetzt durchforstet man die Unterlagen, die man von der Aufsichtsbehörde bekommen habe - erste Klarheit soll es im Herbst geben, kündigte Kostelka an.

Betretungsverbot in allen Kärntner Einrichtungen

Gibt es bis dahin keine Einigung zwischen Dörfler und Kostelka, könnte das Höchstgericht eingeschaltet werden. "Wenn Akten nicht oder nur teilweise gezeigt werden oder die Prüfung durch die Volksanwaltschaft gar verweigert wird, wird das Sache des Verfassungsgerichtshofs", erklärt Verfassungsjurist Mayer.

Bisherige Prüfungen durch die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt hätten laut Landeshauptmann Dörfler keine nennenswerten Beanstandungen ergeben. Wie in allen anderen Kärntner Asylbetreuungseinrichtungen herrscht auch auf der Saualm Betretungsverbot. Aufklärungsbedürftig bleibt, warum bei der BH niemand von Hungerstreiks auf der Saualm wusste - der Standard berichtete.

Auflagen, wie eine dringende Erneuerung der Sickergrube oder die Umsetzung von Fluchtwegen, waren lange nicht erfüllt worden, das Heim musste für Monate behördlich geschlossen werden. Mittlerweile sei alles in Ordnung, sagt der Kärntner Flüchtlingsreferent Gernot Steiner.

"Nicht vertretbarer Aufwand"

Auch der Rechnungshof (RH) beschäftigte sich schon mehrmals mit der Sonderanstalt: Vier Prüfberichte wurden bereits erstellt. Im letzten aus dem Jahr 2011 übt der RH heftige Kritik an den Kosten für das Land Kärnten. So erhalte die private Betreiberin einen Tagsatz von 40 Euro pro Asylwerber. Gezahlt werde für eine Vollbelegung von derzeit 30 Leuten, egal ob diese da sind oder nicht. (Vor dem Bau der neuen Sickergrube waren es 50.)

Durchschnittlich seien nur zwei bis sechs Leute oben, was einer Auslastung von 16 Prozent entspreche, beanstandete der RH. Außerdem gebe es keine soziale und psychologische Betreuung für die Asylwerber, womit der erhöhte Tagsatz von 40 Euro nicht zu rechtfertigen sei.

Insgesamt muss das Land laut Vertrag 1,7 Millionen Euro bis 2014 an die Betreiberin zahlen - plus 411.000 Euro für den Sicherheitsdienst, hält der RH fest. Das Resümee der Gebarungsprüfer: Der erhöhte Tagsatz und die Berücksichtigung des Sicherheitsdienstes "stellen einen nicht vertretbaren Aufwand für das Land Kärnten dar". (Jutta Kalian, Elisabeth Steiner, DER STANDARD, 10.8.2012)