Alexander Geringer ("Home", "Flair") streitet seit Jahren mit der Media-Analyse über Leserzahlen von Wohntiteln.

Foto: Ahead Media

Wien - Seit zwölf Jahren streitet Alexander Geringer mit Österreichs größter Reichweitenstudie für Zeitungen und Zeitschriften. Der Verleger von Home, inzwischen auch des Modemagazins flair, will aufzeigen, dass die Media-Analyse anderen Wohnzeitschriften zu hohe Leserzahlen auswies, die bis zu 19 Leser pro Exemplar bedeuten würden.

Ein Lieblingsbeispiel Geringers im nun wieder aktuellen Verfahren aber sind - inzwischen schon historische - rund 30.000 Leser für Besser Wohnen in Tirol; eine Zeitschrift, die Jahrzehnte alleine in Ostösterreich verbreitet wurde.

Ob solche Phänomene plausibel sind, soll das Gutachten eines Sachverständigen klären. Finden Geringer und sein Anwalt Hubert Simon. Zwei Instanzen sahen das anders, doch nun gibt ihnen der Oberste Gerichtshof recht. Zum inzwischen zweiten Mal.

Im ersten Anlauf erkannte das Höchstgericht, dass Geringers Vorhalte gegen den Trägerverein der Media-Analyse über die Daten der Wohnmagazine wettbewerbsrechtlich relevant sind. Auch das sahen die Instanzen davor anders.

Methodischer Mangel genüge

Nun entschied der Oberste Gerichtshof in einem frisch zugestellten Beschluss: Um Geringers Klage auf Unterlassung zu bestätigen, genüge "bereits das Vorliegen eines methodischen Mangels, der (grob) unrichtige Ergebnisse als ernstlich möglich erscheinen ließe". Die Werbe- und Media-Agenturen, die mit den Daten arbeiten, müssten darauf vertrauen können, "dass die ermittelten Zahlen zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig sind".

Fehle eine Plausibilitätsprüfung "nach dem Stand der statistischen Methodenlehre" wäre das ein relevanter methodischer Mangel und "dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt". Die Höchstrichter schließen daraus: "Die Veröffentlichung der Ergebnisse wäre dann schon aus diesem Grund irreführend." Um das nachzuweisen, hatte Geringer ein Gutachten beantragt. Die erste Instanz lehnte ab, die zweite sah darin einen unerheblichen Verfahrensmangel.

Der Oberste Gerichtshof aber schickt die Causa nun wieder zurück zur ersten Instanz, um "den beantragten Sachverständigenbeweis aufzunehmen". Wäre die Erhebungsmethode der Media-Analyse noch heute mangelhaft, "wäre der Klage stattzugeben".

In einem anderen Verfahren moniert Geringer einen Home ausgewiesenen Leserschwund um 80 Prozent binnen eines Vierteljahres vor. Er weigerte sich, für diese Studie mitzuzahlen und wurde deshalb inzwischen aus dem Trägerverein ausgeschlossen. (fid, DER STANDARD, 9.8.2012)