Bukarest - Angesichts der anhaltenden politischen Turbulenzen hat der rumänische Verfassungsgerichtshof (VGH) am Montag in einer öffentlichen Aussendung mitgeteilt, dass es von der Regierung nicht die Aktualisierung der Wählerlisten, sondern lediglich die Übermittlung der beim Referendum gültigen Listen gefordert habe.

Die klärende Mitteilung erfolgte, nachdem die Regierung ein Urteil des VGH dahingehend interpretiert hatte, eine Aktualisierung der Wählerlisten vorzunehmen, die beim Referendum zur Absetzung des Staatspräsidenten Traian Basecu am 29. Juli gegolten hatten. "Die Aktualisierung von Wählerlisten kann durch die zuständigen Bürgermeisterämter maximal fünf Tage nach Bekanntgabe des Referendumstermins", das heißt allein im Vorfeld des Referendums, durchgeführt werden, betont der VGH.

Der VGH hatte ein Urteil über die Gültigkeit des Referendums auf frühestens Ende August vertagt, nachdem die regierende "Sozialliberale Union" (USL) aus Sozialdemokraten (PSD) und Nationalliberalen (PNL) gegen die Wählerlisten Einspruch erhoben hatte. Durch eine "Mini-Volkszählung" sollten die Wählerlisten - angeblich auf Anfrage durch den VGH - nachträglich "der Realität angepasst" werden. Dieser Interpretation des VGH-Urteils wird nun widersprochen.

Obwohl eine große Mehrheit der Wähler für die Absetzung Basescus stimmten, war das Referendum an der zu geringen Wahlbeteiligung - weniger als 47 statt über 50 Prozent - gescheitert. Daraufhin hatte die USL gegen die selbst erstellten und bestätigten Wählerlisten beim VGH Einspruch erhoben und ortete angebliche 1,7 Millionen Falscheinträge, vor allem Tote und Ausgewanderte. Das Quorum war beim Referendum um etwa 1,5 Millionen Stimmen gescheitert.

Der Innenminister Ioan Rus (PSD) und dessen delegierter Verwaltungsminister Victor Paul Dobre (PNL) waren am Montagvormittag zurückgetreten. Rus gab an, sich "an einer Nichteinhaltung der Gesetze nicht beteiligen" zu können. (APA, 6.8.2012)