Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Prüfung der Grunderwerbssteuer eingeleitet. Wie die "Presse" berichtet, hegen die Höchstrichter Bedenken gegen die teilweise als Bemessungsgrundlage herangezogenen "Einheitswerte". Beim Kauf oder Tausch von Grundstücken bemisst sich die Abgabe nämlich nach dem realen Verkehrswert der Immobilien, bei Schenkung oder Erbe jedoch nach den Einheitswerten. Diese wurden bekanntlich seit Jahrzehnten nicht mehr wertangepasst und gelten daher als weitaus zu niedrig.

Zwar hält der VfGH diese Ungleichbehandlung von unentgeltlichem und entgeltlichem Grunderwerb für zulässig, so lange die Unterscheidung sachlich gerechtfertigt ist. Allerdings heißt es im Prüfbeschluss: "Die Anknüpfung an die Einheitswerte scheint nicht geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen."

Nun wollen die Richter klären, ob die Regeln aus verwaltungsökonomischer Sicht gerechtfertigt sein könnten. Sollten die Einheitswerte fallen, könnte der unentgeltliche Erwerb von Grundstücken deutlich teurer werden, wenn sich die Steuer künftig an den realen Werten bemessen müsste. (APA/red, 1.8.2012)