Wien - In heikler Mission ist derzeit Nuala O'Connor Kelly in Europa unterwegs. Die US-Amerikanerin ist seit knapp zwei Monaten "Chief Privacy Officer" im US-Sicherheitsministerium (Department of Homeland Security) und muss den eigenen Bürgern und dem Rest der Welt erklären, warum die neuen Einreisebestimmungen (Datenabgleichung, Pässe mit biometrischen Daten, Speicherung der Reisedaten) keine ungebührlichen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Reisenden sind. Bisher verlaufen die Gespräche mit den europäischen Stellen aber "produktiv".

Airlines leiten Daten der Passagiere an US-Behörden weiter

Am Donnerstag versuchte O'Connor Kelly in Wien Bedenken zu zerstreuen. Bei einem Pressegespräch zeigte sie sich überzeugt, dass gerade die USA Vorreiter beim Datenschutz werden könnten. "Da das Sicherheitsministerium eine so junge Behörde ist, besteht die Chance, von Beginn an auf Datenschutz Rücksicht zu nehmen", erklärte sie. "Die Regierung der Vereinigten Staaten kann eine führende Rolle bei der Etablierung von Datenschutzrichtlinien für behördlich gesammelte Informationen spielen." Große Befürchtungen der Datenschützer bestehen besonders gegen das so genannten Computer Assisted Passenger Pre-Screening II (CAPPS II). Geplant ist, dass die Airlines vorab die Namen, Heimatadressen, Telefonnummern und Geburtsdaten ihrer Passagiere übermitteln müssen. Die US-Behörden überprüfen diese Daten vor dem Abflug und setzen sie mit weiteren Merkmalen wie Zahlungsmodalität, Mitgliedschaft in Vielfliegerprogrammen etc. in Korrelation.

"Racial Profiling" untersagt

Aus Sicht von O'Connor Kelly ist diese Art der Überprüfung effektiver als langwierige Kontrollen nach der Ankunft. Persönlichkeitsrechte würden nicht verletzt, da Nationalität und Religion nicht per se als verdächtige Kriterien verwendet werden dürfen. So sollen etwaige Menüwünsche der Passagiere, die die Fluglinien übermitteln, elektronisch herausgefiltert werden und nicht in Behördenhände kommen. Eine Direktive des Präsidenten untersage generell dieses "Racial Profiling", es müsse fundierte Verdachtsmomente geben, warum Personen genauer überprüft werden. (Michael Möseneder, DER STANDARD Printausgabe 27.6.2003)