Salzburg - Nach 21 Verhandlungstagen und vier Schuldsprüchen im aufsehenerregenden Prozess um Testamentsfälschungen beim Vorarlberger Bezirksgericht (BG) Dornbirn sind am Dienstag am Salzburger Landesgericht die restlichen sechs Urteile gesprochen worden. Der geständige Hauptbeschuldigte Jürgen H. (48), suspendierter Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn, erhielt sieben Jahre Haft unbedingt.

Alle sechs Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig. Die beiden Staatsanwälte Manfred Bolter und Andreas Pechatschek gaben keine Erklärung ab. Als einziger Angeklagter hat der Hauptbeschuldigte Jürgen H. das Urteil angenommen.

Alle Angeklagten verurteilt

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Posch ging nach 30-stündiger Beratung davon aus, dass H. nicht der alleinige Drahtzieher der Manipulationen gewesen ist: Alle Angeklagten wurden verurteilt. Die ehemaligen Gerichtskollegen des Hauptbeschuldigten, Clemens M. (52) und Kurt T. (49), wurden zu je drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Der frühere Gerichtsbedienstete Walter M. (72) erhielt zwei Jahre Haft bedingt.

Die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz (48), wurden zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, zehn Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Schuldig gesprochen wurde auch ein geständiger Freund des Hauptbeschuldigten: Peter H. (48) kassierte eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Urteilsbegründungen

Laut Posch hat es ein "System Dornbirn" gegeben. "Es war keine One-Man-Show von Jürgen H.", betonte der Richter. "Da bin ich ganz bei Staatsanwalt Manfred Bolter." Es habe sich um die Spitze des Eisberges gehandelt, es sei einiges verschlungen worden, was nicht mehr zutage gebracht werden konnte, sagte Posch mit Blick auf die Malversationen am Bezirksgericht Dornbirn.

Das Gericht sei in wesentlichen Punkten den Aussagen des Hauptbeschuldigten gefolgt. "Die Schuldsprüche basieren aber nicht einzig und allein auf den Aussagen von Jürgen H.", erläuterte der Vorsitzende, sondern auf Beweismitteln. Insgesamt habe er ein "horribles Unrechtsbewusstsein" und mangelnde Zivilcourage festgestellt, auch bei Zeugen. "Für jeden war das Winkeln normal. Auch Kollegen haben wirklich nicht geglänzt."

Charakterisierung der Angeklagten

Posch charakterisierte in seiner Urteilsbegründung die einzelnen Angeklagten: Jürgen H. sei sicher ein intelligenter Mann, der seine Eigenheiten habe. Clemens M. habe soziale Defizite, er sei von den Kollegen am Gericht nicht wirklich ernst genommen und auch gehänselt worden. An den Machenschaften habe er sich vermutlich aus einer Autoritätshörigkeit heraus beteiligt, "er wollte sich Anerkennung schaffen".

Kurt T. bezeichnete der Richter als "Macher" in der Außerstreitabteilung. Das Tatmotiv sei vielleicht in seiner Unzufriedenheit zu sehen, er habe vielleicht aus einem Machtgefühl heraus agiert. Für Walter M. gelte Ähnliches. "Er ist stolz darauf, dass er der große Winkler war. Ihm fehlt, was das betrifft, jegliches Unrechtsbewusstsein."

Peter H. sei als Buchhalter so devot gewesen, "dass mir ein bisschen übel geworden ist. Er hat auch ein bisschen eine Show abgezogen, er war von einem reumütigen Geständnis doch wirklich entfernt", erklärte Posch.

Die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgericht Feldkirch, Kornelia Ratz, bezeichnete der Richter als "ehrgeizige, intelligente Frau, die sich nimmt, was sie möchte, die ihre Ellbogen einsetzt". Ratz soll ein gefälschtes Testament zugunsten ihrer Mutter und Tante bestellt haben. Er glaube nicht, dass das ihre Idee war, bei dem Telefonat habe sich möglicherweise ein gewisser Druck aufgebaut, "der dazu geführt hat, diesen Satz zu sagen", sagte Posch.

Jürgen H. wurde wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßigen schweren Betruges und Urkundenfälschung unter Ausnützung einer Amtsstellung verurteilt. Kurt T. wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung unter Ausnützung einer Amtsstellung, Clemens M. wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung, Walter M. wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch und schweren Betrugs, Peter H. wegen Amtsmissbrauchs und gewerbsmäßig schweren Betruges und Kornelia Ratz wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch.

Nichtigkeit und Berufung angekündigt

Die Verteidiger von Kurt T., Walter M. und Peter H. erbaten drei Tage Bedenkzeit. Der Anwalt von Clemens M. gab keine Erklärung ab, der Verteidiger von Richterin Kornelia Ratz kündigte Nichtigkeit und Berufung wegen des Strafausspruches und des Privatbeteiligten-Zuspruches an. Senatsvorsitzender Andreas Posch erklärte, dass bei allen Beschuldigten, die einen Beamtenstatus haben, "der Amtsverlust unbedingt ausfällt" - falls das Urteil rechtskräftig wird.

Der Hauptbeschuldigte habe in 17 Fakten einen inkriminierten Schaden von rund zehn Mio. Euro zu vertreten, wobei es bei 4,6 Mio. Euro beim Versuch geblieben sei, erläuterte Posch. Im Fall von Kornelia Ratz, der ein Faktum zur Last gelegt wurde, nahm das Gericht einen Schaden von rund 542.000 Euro an. Sie verließ wortlos den Gerichtssaal. (APA, 31.7.2012)