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Fleckiger Pudding.

Foto: APA/Martin Gerten

Düsseldorf - "Flecki" und "Paula" ähneln sich zwar, "Flecki" ist aber keine Kopie: Im Puddingstreit der beiden Unternehmens-Schwergewichte Oetker und Aldi hat der Discounter am Dienstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Sieg auf ganzer Linie errungen.

Der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke war sichtlich bemüht, Oetker die Niederlage zu versüßen: Den Kinderpudding des Bielefelder Unternehmens mit der Kuh "Paula" lobte er als ausgeklügeltes eigenständiges Produkt. Die dynamisch gedrehten Puddingflecken "klingen in einem Wirbel aus - fein herausgebildet", wie der Jura-Professor den wohl nur für Laien profanen Pudding beschreibt. Mit der "dynamischen Drehung" des Zwei-Komponenten-Puddings erreiche das Produkt "seinen Kulminationspunkt".

Beide dürfen auf der Werbeweide grasen

Gegen die coole Comic-Kuh "Paula" kommt Aldis Billig-Rindvieh "Flecki" vergleichsweise bieder daher - mit Kuhglocke und Blümchenschmuck. Auch die Flecken seien weit weniger fein gedrechselt. Die "Flecki"-Flecken seien "ohne aufsteigende Bewegung und ohne Dynamik".

Aber das Lob wird Oetker schal schmecken, denn in der Sache bekam Aldi Recht. "Paula" muss als Verliererin auch "Flecki" auf der Weide dulden - also auf dem Markt für Kinder-Fertigdesserts.

Der Oetker-Pudding zeichne sich durch einen "ästhetischen Mehrwert" aus, grenze sich dadurch aber auch von "Flecki" ab, hatte Berneke bereits in der mündlichen Verhandlung ausgeführt. Im Ergebnis bestätigte Berneke damit das Urteil des Landgerichts. Aldi habe den notwendigen Abstand zum Original gewahrt - "Flecki" sei daher "nicht zu beanstanden" (Az.: I-20 U 52/12).

Wenn es in die Details der juristischen Begründung geht, wird es am vornehmen Oberlandesgericht plötzlich unappetitlich, denn dann wird der braun-gelbe Schoko-Vanille-Pudding mit Knoblauchwürsten in einen Topf geworfen. Die berühmte Knoblauchwurst-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2009 wird gleich mehrmals bemüht.

Der BGH hatte damals entschieden, dass eine eigenständige Herstellerangabe, so sie denn deutlich wahrnehmbar ist, in der Regel eine Verwechslungsgefahr und Täuschungsabsicht ausschließt, auch wenn sich die Produkte ansonsten in Art und Verpackung ähnlich sind.

Fleckenmuster geschützt

Oetkers Erfolgspudding mit der Comic-Kuh "Paula" mit Sonnenbrille wird seit 2006 vermarktet und hat im breiten Angebot der Kinder-Fertigdesserts einen beachtlichen Marktanteil von 10,5 Prozent erlangt. "Flecki" war von Aldi Süd im vergangenen Jahr ins Rennen geschickt worden.

Besonders mit der Form der Flecken des grob vermengten Schoko- und Vanillepuddings hatte sich das Gericht intensiv auseinandergesetzt. Beide Produkte bestehen jeweils aus Schoko- und Vanillepudding - "grob vermengt, aber unvermischt - in transparenten Bechern". Oetker hatte Fotos des Fleckenmusters als europäisches Geschmacksmuster schützen lassen.

Mit der billigeren "Flecki" droht dem Oetker-Pudding nun als eine Art "Volks-Paula" in mehreren europäischen Ländern ernsthafte Konkurrenz. Die Entscheidung in dem Eilverfahren ist rechtskräftig. Oetker könnte noch ins Hauptsacheverfahren ziehen. Diese gelten aber als langwierig und wenig aussichtsreich - weswegen viele Kläger diesen Weg scheuen. (APA, 24.7.2012)