Wien - "Ich war und bin immer ein guter Kaufmann", erklärt Johannes Z. dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Kreuter. Über den Wahrheitsgehalt der Aussage kann man debattieren - schließlich ging die Riegerbank, deren Aufsichtsratsvorsitzender Z. jahrelang war, im Jahr 1998 mit ziemlichem Getöse in Konkurs. Auch deshalb sitzt er hier im Wiener Landesgericht.

Denn, so der Vorwurf der von Michael Radasztics vertretenen Anklage: Er soll Ex-Banker Wolfgang Rieger nach dessen Aussage seit 1995 erpresst und auf Aktienrückkäufe, Deals mit Genussscheinen sowie einem Beratervertrag ohne Gegenleistung bestanden haben. Der Schaden für die Bank beziehungsweise deren Gläubiger: umgerechnet sechs Millionen Euro.

Dass der Erpressungsvorwurf, den Rieger übrigens erst im Jahre 2005 nach seiner Entlassung aus der Haft erhoben hatte, nicht hält, dürfte Radasztics klar gewesen sein - "die Entscheidung darüber wird schwierig werden", sagt er in seinem Schlussplädoyer dem Gericht. Schließlich hatte sich Rieger selbst als Zeuge ziemlich unglaubwürdig gemacht.

Seine Einschätzung trügt den Staatsanwalt nicht: Z. wird von diesem Vorwurf, nicht rechtskräftig, freigesprochen.

Etwas überraschend wird er allerdings zu, ebenfalls nicht rechtskräftigen, 18 Monaten bedingter Haft wegen Beteiligung an betrügerischer Krida verurteilt. Richter Kreuters Begründung: Der Angeklagte habe gewusst, dass nicht fix sei, dass ein Großkredit der Bank Austria verlängert werde. Dennoch habe er einer Gewinnausschüttung von umgerechnet 1,45 Millionen Euro zugestimmt, statt daraus Rücklagen zu bilden. Mit diesem Geld habe Rieger dann indirekt Z.s Aktienpaket an der Bank gekauft. Als wichtiges Indiz wertet der Vorsitzende die Tatsache, dass Z. im fraglichen Zeitraum auch sonst sein Engagement bei der trudelnden Bank kappte. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 19.7.2012)