Wien - Die Doping-Sperre von Ex-Langläufer Christian Hoffmann ist von sechs auf zwei Jahre reduziert worden. Das Gremium der Unabhängigen Schiedskommission unter dem Vorsitz von Peter Döller kam im Überprüfungsverfahren zum Ergebnis, dass Hoffmann gegen die Anti-Doping-Bestimmungen durch Anwendung einer verbotenen Methode verstoßen hat. Verstöße "des (Mit)Besitzes von Gerätschaften zum Zwecke des Dopings im Sport" und des "Handels mit bzw. der Verabreichung von verbotenen Methoden durch Überlassung von Gerätschaften zum Zwecke des Dopings im Sport an andere Sportler" konnten aber nicht festgestellt werden, hieß es in einer Aussendung der NADA am Dienstag.

Hoffmann, die NADA Austria, der nationale und internationale Sportfachverband und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) haben nun die Möglichkeit, die Überprüfung der Entscheidung vom Dienstag beim Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) zu beantragen.

Die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria) hatte Hoffmann am 5. Dezember 2011 mit einer Sperre von sechs Jahren belegt, beginnend mit 11. Dezember 2009. Diese Entscheidung wurde im eingeleiteten Überprüfungsverfahren revidiert. (APA, 18.7.2012)