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Martinz betonte erneut, sein Ziel sei es gewesen, die Bank gut zu verkaufen.

Foto: APA/Eggenberger

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Der geständige Dietrich Birnbacher.

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Klagenfurt - Beim sogenannten Birnbacher-Prozess am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag Richter Manfred Herrnhofer dem angeklagten ÖVP-Obmann Josef Martinz "empfohlen", doch ein Geständnis abzulegen. Dieser blieb aber bei seiner Verantwortung. Zu Mittag legte Staatsanwalt Andreas Höbl ein mysteriöses Dokument vor, das vom Finanzamt in der Kärntner Landesholding (KLH) gefunden wurde. Dabei handelt es sich um einen Auftrag der KLH an Tilo Berlin, die Hypo-Anteile an die BayernLB zu verkaufen. Die Angeklagten erklärten, das undatierte Schreiben nicht zu kennen. Rechtsanwalt Andreas Oman sagte am Nachmittag aus, für ihn sei die Zahlung des Birnbacher-Honorars ein "normaler Geschäftsfall" gewesen. 

Martinz wiederholte trotz des am Tag zuvor abgelegten Geständnisses des Villacher Steuerberaters Dietrich Birnbacher seine Verantwortung und die Aussage, der Verkauf an die BayernLB sei das beste Geschäft für Kärnten gewesen. Das brachte ihm eine Rüge des Richters ein, der Wiederholungen nicht gelten lassen wollte. Dass Martinz die ebenfalls angeklagten Vorstände der Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander nicht über die Honorarforderung in der Höhe von zwölf Millionen Euro informierte, begründete er damit, dass es sonst einen "politischen Wirbel" gegeben hätte. Daraufhin empfahl ihm Herrnhofer, mit seiner Anwältin zu überlegen, wie er sich weiter verantworten wolle. Martinz betonte erneut, sein Ziel sei es gewesen, die Bank gut zu verkaufen.

Rechtsanwalt erklärt grotesken Sachverhalt

Andreas Oman hatte als Mitglied der Kanzlei BKQ die Auszahlung des Honorars an Birnbacher durch die Kärntner Landesholding (KLH) überprüft - im Auftrag von Megymorez. Seine Befragung brachte zutage, dass im Zuge der Rechtsberatung durch die Kanzlei BKQ die Konstruktion entstanden war, wonach der verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider und Martinz als "Privatpersonen" und im Rahmen einer "Geschäftsführung ohne Auftrag" für die Landesholding Birnbacher beauftragt hatten. "Es war klar, dass Martinz und Haider die Holding nicht rechtswirksam vertreten könnten", so Oman. Und weiter: "Unsere Einschätzung war, dass Haider und Martinz als Privatpersonen den Auftrag Birnbacher erteilt hatten. Es ging an Megymorez der Auftrag, das mit Haider und Martinz abzuklären." Die Idee, dass auch das Land für die Bezahlung des Gutachtens infrage komme, sei ihm nie gekommen, sagte Oman.

Auch hatte die Kanzlei die verschiedenen Gutachten zur Angemessenheit der Höhe des Honorars bzw. einer allfälligen strafrechtlichen Relevanz einer Zahlung durch die KLH in Auftrag gegeben und entsprechende Schlüsse gezogen. In seiner abschließenden Stellungnahme habe Oman unter Berücksichtigung der Gutachten die Auszahlung des Honorars an Birnbacher durch die KLH empfohlen: "Ich habe die Gutachten bekommen. Aus meiner Sicht war die Angemessenheit festgestellt und ebenso, dass eine Geschäftsführung ohne Auftrag durch die Privatpersonen Haider und Martinz vorlag. Das habe ich den Vorständen schriftlich bestätigt."

Zeuge überrascht von Birnbachers Eingeständnis

Den Gutachtern hatte die Kanzlei das Leistungsverzeichnis Birnbachers, das auch auf Anregung der BKQ-Anwälte entstanden war, als Grundlage übermittelt. Er sei davon ausgegangen, dass die Leistungen von Birnbacher auch tatsächlich erbracht worden waren. Überprüft habe er es aber nicht: "Mir wurde erklärt, dass Megymorez und Xander die Leistungen mit Birnbacher und auch mit Haider und Martinz verifiziert hätten." Von Birnbachers Geständnis und seinen Aussagen, wonach alle gewusst hätten, dass die Leistungen des Steuerberaters nicht zwölf oder sechs Millionen Euro wert gewesen seien, zeigte sich der Zeuge überrascht.

Zuvor sagte schon der Ex-Hypo-Vorstand Gert Xander aus. Er sieht sich von Haider, Martinz und Birnbacher getäuscht. (APA, 12.7.2012)