Schnell mal über die Schengen-Grenze? Da müssen auf jeden Fall ein Reisepass oder ein gültiger Personalausweis mit ins Gepäck.

Info: ÖAMTC

Foto: Der Standard/Lukas Friesenbichler

Reisende, die glauben, dass sie innerhalb der Europäischen Union kein Reisedokument brauchen, liegen falsch. Richtig ist vielmehr, dass sich Reisende innerhalb der EU immer und überall mit Reisepass oder gültigem Personalausweis ausweisen können müssen. Ob ein Staat Schengen-Mitglied ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Ein häufiger Irrglaube ist auch, dass der Führerschein ein gültiges Reisedokument sei. Zur Ausweisung werden ausschließlich Dokumente wie Reisepass und Personalausweis akzeptiert.

Reisepass ist außerhalb Europas ein Muss

Auch ein gültiger Personalausweis ist nicht automatisch eine Einreiseerlaubnis in alle Länder dieser Welt. Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument. Für Reisen außerhalb Europas muss immer ein Reisepass mitgenommen werden. Zusätzlich müssen Reisende die verschiedenen Einreisebestimmungen wie etwa Visumpflicht oder Restgültigkeit des Passes berücksichtigen.

Die Gültigkeit des Passes führt immer wieder zu Irrtümern. Wer meint, dass ein Reisepass, der seit fünf Jahren abgelaufen ist, ausreicht, um überall einreisen zu dürfen, liegt falsch. Ein derartiges Abkommen mit Österreich haben nur Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Portugal, San Marino, die Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn. Bei Flugreisen muss außerdem bedacht werden, dass manche Airlines Passagieren mit abgelaufenem Pass aufgrund der Beförderungsbestimmungen die Mitnahme verweigern können. Hier sollte man sich rechtzeitig bei den Fluggesellschaften informieren.

Keinerlei Ausnahmen gibt es bei abgelaufenem Personalausweis. Dieses Dokument muss immer gültig sein, sonst wird es nicht anerkannt.

Wer den Pass verliert, kann sich vorübergehend einen Notpass ausstellen lassen. Allerdings ist dieser kein vollwertiges Reisedokument. Notpässe werden nur bei bestimmten Anlässen ausgestellt und sind auch nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern wie der Türkei und den USA gelten außerdem Sonderbestimmungen. Der ÖAMTC rät, bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes rückzufragen, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen zu berücksichtigen sind.

EU ist nicht überall auch Schengen-Raum

Großbritannien und Irland sind zwar Mitglieder der EU. Trotzdem kann man nicht ohne Reisedokumente die Grenze passieren. Da beide Ländern nicht dem Schengen-Raum angehören, gibt es hier nach wie vor die üblichen Grenzkontrollen.

Eine Shopping-Tour nach Ungarn und ein Ausflug nach Deutschland sind heute dank EU fast wie ein Besuch im Nachbardorf. Aber Achtung! Man muss auch für einen Kurzbesuch in einem Land innerhalb des Schengen-Raums immer entweder einen gültigen Personalausweis oder einen Pass dabei haben. Es kann vorkommen, dass eines dieser Dokumente verlangt wird.

Wer den Hund oder die Katze mitnimmt, braucht unbedingt einen EU-Heimtierausweis. Dieses Dokument wird vom Tierarzt ausgestellt.

Wenn Kinder mit Verwandten oder Bekannten auf Urlaub fahren, ist die alleinige Mitnahme des Kinderreisepasses nicht immer ausreichend. Es ist immer ratsam, oft auch notwendig, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen. (red, 27.3.2019)

Hinweis:

Dieser Artikel wurde am 27. März 2019 aktualisiert