Die Reisefreiheit in Europa ist massiv bedroht, meint der EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer (STANDARD, 25. 6. 2012). Die Ursache dafür: Der Europäische Rat beharrt anscheinend entgegen früheren Vereinbarungen darauf, den Nationalstaaten die Kompetenz über die (Wieder-) Einführung von einseitigen Grenzkontrollen zu übertragen und das Europäische Parlament auszuschalten. Dies sei höchst problematisch aus zwei Gründen: Zum einen, weil damit das EP geschwächt würde; zum anderen sei "die Abschaffung der Binnengrenzen und die Möglichkeit, sich innerhalb des Schengenraums frei zu bewegen, eine der wichtigsten, für die Menschen am meisten spürbaren Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses".

Dieses Argument wird vonseiten aller EU-Institutionen und -Vertreter sehr häufig vorgebracht. Wir sollten die Kirche jedoch im Dorf lassen. Mir scheint, dass dies eine jener großen Errungenschaften der europäischen Integration ist, an welche die Europapolitiker mehr glauben als die Bürger. Gab es vor Schengen keine "Reisefreiheit" in Europa? Wie viele Grenzkontrollen wurden durchgeführt? Und welche davon behinderten die Reisenden wirklich? Ich erinnere mich gut an die 10 bis 20 km langen Autokolonnen österreichischer und deutscher Touristen auf der Brennerstraße bei Sterzing (meinem Geburtsort) in den 1960er- und 1970er-Jahren; dass diese Kolonnen heute trotz massiv gestiegenen Verkehrs (meist) verschwunden sind, liegt weit weniger an Schengen als am Bau der Brennerautobahn.

Als Student musste ich auf meinen Fahrten von Südtirol nach Wien meist dreimal die Grenze überqueren (Italien/Österreich, Österreich/Deutschland, Deutschland/Österreich); ich kann mich nicht erinnern, dabei jemals wesentlich behindert worden zu sein. Selbst in den frühen 1970er- Jahren, als mich ein veritabler Bart den deutschen Grenzbehörden wahrscheinlich verdächtig machen musste (vgl. Foto), waren deren Kontrollen und Passkopien belanglos. Mitte der 1980er-Jahre bat mich eine Kollegin aus Russland, die kein Visum für Italien besaß, aber unbedingt in die Toskana fahren wollte, ob ich sie nicht bei Tarvisio in meinem Auto über die Grenze bringen könne; ich konnte es problemlos tun. Auch in diesem Sommer werden wieder Millionen Touristen aus Mitteleuropa nur minimale administrative Hürden zu bewältigen haben, wenn sie den Schengenraum verlassen und nach England, in die Türkei, ja auch nach Afrika, Asien und Amerika aufbrechen.

Sind Versuche einzelner Staaten, Grenzkontrollen wieder einzuführen, einfach als "Sonderinteressen" einzustufen, basierend auf "nationaler Klientelpolitik" von "populistischen" Politikern? Ist das gemeinschaftliche Entscheiden in der EU jenem des intergouvernementalen immer vorzuziehen? Auch darüber kann man anderer Meinung sein als Europaparlamentarier. Zu bedenken ist dabei, dass es massive Einschränkungen der Reisefreiheit heute tatsächlich noch gibt. Für Menschen aus dem globalen Süden - mindestens zwei Drittel der Weltbevölkerung - ist die Erlangung eines Einreisevisums in die EU-Länder heute mit praktisch unerfüllbaren hohen und restriktiven Auflagen verknüpft. Diese rigide Kontrolle der EU-Außengrenzen ist eine direkte Folge der Herstellung vollkommener Bewegungsfreiheit im Innern; ein Ausländer, der seinen Fuß heute auf spanischen, italienischen oder polnischen Boden setzt, kann sich frei im gesamten Schengen-Raum bewegen.

Trotzdem werden auch in diesem Sommer wieder Zehntausende von Schwarzafrikanern aufbrechen, um diesen neuen Eisernen Vorhang durch eine lebensgefährliche Überquerung der Sahara und eine illegale Fahrt über das Mittelmeer zu überwinden; die meisten von ihnen werden durch Patrouillenboote Italiens, Spaniens und der EU-Grenzschutzagentur Frontex aufgefangen und umgehend nach Afrika rück exportiert werden. Am ehesten werden sie es noch schaffen, in Griechenland zu landen; dort befindet sich heute rund eine Million Flüchtlinge - die "Wertegemeinschaft EU" lässt, wie das Rotkreuz-Chef Fredy Mayer unlängst an dieser Stelle anschaulich dargestellt hat, das hochverschuldete und krisengeschüttelte Land bei ihrer Versorgung weitgehend allein.

Gleichsam im Gegenzug zu den Flüchtlingstrecks werden in Flugzeugen von Nord nach Süd europäische Touristen entspannt ihrem Bade-, Safari- oder Sexurlaub südlich der Sahara entgegenträumen. Es wäre eine hervorragende Aufgabe des Europa-Parlaments und insbesondere seiner sozialdemokratischen Fraktion, sich Gedanken über Lösungsmöglichkeiten dieser den Menschenrechten widersprechenden Zustände zu machen. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist es völkerrechtswidrig, Flüchtlinge bereits an den Außengrenzen eines Landes zurückzuweisen. Art. 13 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt: "Jeder hat das Recht, jedes Land ... zu verlassen und in sein Land zurückzukehren", und Art. 28: "Jeder hat Anspruch auf eine internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können." - Zum Nachlesen empfohlen, wenn auch nicht unbedingt als Strandlektüre geeignet.(Max Haller, DER STANDARD, 7./8.7.2012)