Wiener Neustadt / Wien - Geht es nach dem Wiener Neustädter Staatsanwalt Wolfgang Handler, so sollen im Tierschützerverfahren fünf der ursprünglich 13 Angeklagten wegen Nötigung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Tierquälerei schuldig gesprochen werden. Das besagt die Berufung gegen die am 2. Mai 2011 erfolgten Freisprüche aller Beschuldigten in allen Punkten beim Oberlandesgericht Wien, die am Freitag den Verteidigern zugestellt worden ist - und die dem STANDARD vorliegt.

Vor einer Woche war bekannt geworden, dass die Freisprüche sämtlicher Beschuldigter vom Vorwurf, eine mafiöse Organisation laut dem umstrittenen Paragrafen 278a gebildet zu haben, rechtskräftig geworden sind: laut Verteidiger Stefan Traxler ein "großer Sieg".

In der Berufung hält nun Staatsanwalt Handler einige Kernbeschuldigungen gegen die Tierschützer aufrecht. Konkret geht es um Kampagnen gegen Pelzverkauf, die vor Jahren auch den Startschuss zu den polizeilichen Ermittlungen gaben. Die damals beinahe täglich abgehaltenen Demos vor Geschäften wie Kleider Bauer hätten Straftatbestände erfüllt, argumentiert der Ankläger. Zweitangeklagter Felix H. habe sich der gefährlichen Drohung und Nötigung von Firmeninhabern schuldig gemacht.

"Eingriff in Gewerbefreiheit"

Denn, so Handler, "die Abhaltung von 'Permanentdemonstrationen' stellt einen Eingriff in die Gewerbefreiheit dar": Die Umsatzeinbußen bei den Pelzvertreibern seien pro Demo "im zumindest fünfstelligen Eurobereich gelegen. Auch sei für die Erhebung der strafrechtlichen Vorwürfe irrelevant, dass es sich um genehmigte Kundgebungen gehandelt habe - wie Erstrichterin Sonja Arleth beschieden hatte.

"Das heißt, dass für Handler jede Kampagne einen Strafbestand darstellen kann, die den Geschäftsgang eines Unternehmens bedroht. Damit würde die Arbeit von vielen NGOs illegalisiert, etwa auch jene von Greenpeace gegen die Atomwirtschaft", reagiert Ex-Hauptbeschuldigter Martin Balluch auf diese Argumentation.

Und auch die Strafrechtsexpertin Petra Velten, die sich im Zuge des Tierschützerprozesses durch Kritik vorübergehend den Zorn der Richterschaft zugezogen hatte, meint: "Das geht viel zu weit. Damit würde jeder Boykottaufruf kriminalisiert. Eine solche Sicht der Dinge schränkt die Meinungsfreiheit ein."

Laut der Berufung soll eine Beschuldigte und Kleinaktionärin der Bekleidungsfirma Escada diese durch eine Rede gegen den Pelzverkauf bei einer Aktionärsversammlung zu Pelzverzicht genötigt haben. Ein anderer Beschuldigter soll Schweine bei einer Befreiungsaktion gequält haben. Die Verteidigung hat für Gegenschriften vier Wochen Zeit. (Irene Brickner, DER STANDARD; 7./8.7.2012)