Bild nicht mehr verfügbar.

Erbprinz Alois (li.) mit seinem Vater Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein im Schlossgarten von Vaduz.

Foto: apa/Arno Balzarini

Das Vertrauen der LiechtensteinerInnen in ihre Monarchen ist hoch. Eine andere Interpretation des Referendum-Ergebnisses könnte auch heißen, das Volk vertraut dem Adel mehr als sich selbst. Die Liechtensteiner Bevölkerung hat am Sonntag nämlich mit 76,1 Prozent der Stimmen die Abschaffung des fürstlichen Vetorechts abgelehnt. Damit geben sie dem Fürstenhaus weiterhin das Privileg, Ergebnisse von Volksabstimmungen per Veto aufzuheben. Auch Beschlüsse des Parlaments kann Fürst Hans-Adam II. oder sein Stellvertreter, Erbprinz Alois, kippen - wiewohl Letzteres am Sonntag nicht zur Abstimmung stand.

Dass dieses absolute Vetorecht des Fürstenhauses in Frage gestellt wurde, hat sich Erbprinz Alois vor einem Jahr selbst eingebrockt: 19.000 Wahlberechtigte waren aufgerufen, über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen abzustimmen. Thronfolger Alois jedoch wartete den Urnengang erst gar nicht ab, ehe er verkündete, er werden den "Initiativvorschlag ablehnen, sollte ihn das Volk nicht ebenso wie der Landtag ablehnen". Das Volk entschied schließlich mit 52 Prozent der Stimmen gegen die Fristenregelung.

Weiter ins Ausland fahren

Liechtensteinerinnen werden also weiterhin ins Ausland fahren müssen, wenn sie eine Schwangerschaft abbrechen wollen. Denn die Rechtslage im zwischen Österreich und der Schweiz eingeklemmten Alpenland ist eine der restriktivsten in ganz Europa: Schwangerschaftsabbrüche werden streng und umfassend unter Strafe gestellt. Entscheidet sich eine Frau für einen Abbruch, kann sie mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Das sogenannte Weltrechtsprinzip regelt selbst im Ausland durchgeführte Abtreibungen mit Haftstrafen.

Die Kritik an Einflussnahme durch den Erbprinzen auf die Abstimmung über die Legalisierung von Abtreibung führte schließlich zum Referendum am Sonntag. Erneut wurde jedoch das Fürstenhaus gestärkt. "Das Problem hat sich akzentuiert durch diese Abstimmung", meint Helen Konzett Bargetze, stellvertretende Landtagsabgeordnete, gegenüber dieStandard.at. "Es kam zu einer unheimlichen Machtdemonstration des Fürstenhauses. Die Monarchen werteten das Ergebnis als eine Erneuerung der 300-jährigen Zusammenarbeit zwischen Fürst und Volk", schildert die Politikerin der grün-sozialistischen Freien Liste. Geändert habe sich mit der Abstimmung nichts, so Konzett Bargetze.

Von den rund 18.000 Liechtensteinerinnen werden also weiterhin geschätzte 50 Frauen pro Jahr eine illegale Abtreibung durchführen. Nach Angaben der überparteilichen Arbeitsgruppe "Hilfe statt Strafe" fahren die meisten Frauen dafür in die Schweiz nach Chur oder St. Gallen. Dabei ist im Strafgesetzbuch (StGB) unter anderem festgehalten, dass alle Behörden und Ämter dazu verpflichtet sind, Anzeige zu erstatten, wenn sie von einem Abbruch erfahren.

Moderate Ziele

Das Ziel der Initiative "Hilfe statt Strafe", in der auch Konzett Bargetze aktiv ist, ist als moderat einzustufen: Sie wollen den Schwangerschaftsabbruch nicht durch das Gesundheitsrecht (wie etwa in Kanada) geregelt wissen, sondern schlicht eine Fristenregelung, wie sie in Österreich gilt, erkämpfen. Das bedeutet, dass der Abbruch unter bestimmten Bedingungen - etwa in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen - straffrei gestellt wird und damit weiterhin im Strafgesetzbuch verankert bleibt. Diese rechtliche Regelung stellt auf den Schutz des "ungeborenen Lebens" ab, im Vergleich zu Regelungen, bei denen der Schutz, die Gesundheit und die Selbstbestimmung der Frau im Zentrum stehen.

Und genau in diese Kerbe schlagen die beiden Monarchen des kleinsten deutschsprachigen Landes: Erbprinz Alois, der die Regierungsgeschäfte führt, beurteilte die Initiative als "unverantwortbar". Sie gewichte das "Recht der Mutter auf Selbstbestimmung stärker als das Recht des Ungeborenen auf Leben". Kritik übte der vierfache Vater vor allem an der Regelung, Abbrüche auch nach der Zwölf-Wochen-Frist straffrei zu stellen, wenn der Verdacht auf geistige oder körperliche Behinderung am Kind bestehe.

Selbstbestimmung der Frau

Die Politikerin Konzett Bargetze erwartet, der konservativ-christliche Erbprinz werde auch weiterhin darauf bestehen, dass Abtreibung nur in Ausnahmefällen möglich ist. Auch wenn das Fürstenhaus auf die Selbstbestimmung der Frauen pocht, mit dem Motto "Mein Bauch gehört mir" haben die Ausnahmen im Strafrecht wenig zu tun: Das Liechtensteiner StGB hält fest, dass ein Abbruch nur aufgrund einer "nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die Gesundheit der Schwangeren erforderlich" sein kann oder wenn die Schwangere unter 14 Jahre alt ist. Doch Widerstände, erklärt Helen Konzett Bargetze, kommen nicht nur von fürstlicher Seite, sondern seien grundsätzlich vorhanden: "Man kann sich in Liechtenstein einfach nicht vorstellen, dass man den Abbruch freigibt. In diesem katholischen Umfeld kann sich auch überhaupt niemand vorstellen, dass eine Frau von sich aus selber entscheiden kann und eigentlich niemanden dazu braucht."

Fürstliche Beratung für Schwangere

Dass das Fürstenhaus vor sechs Jahren eine "Schwangerschaftskonfliktberatung" in Form einer Stiftung eingerichtet hat, bereitet der stellvertretenden Landtagsabgeordneten Kopfzerbrechen, zumal diese Stiftung "sehr intransparent arbeitet". Vorsitzende der Stiftung ist die Erbprinzessin Sophie, im Stiftungsrat befinden sich deklarierte AbtreibungsgegnerInnen neben Landtagsabgeordneten und ÄrztInnen.

Die mit 100.000 Schweizer Franken dotierte "Sophie von Liechtenstein Stiftung für Frau und Kind" hat das Ziel, Frauen, die ungewollt schwanger werden, eine "positive Lebensperspektive für sich und das Kind zu bieten", heißt es auf der Homepage des Fürstenhauses. Auch dass es sich um eine "werthafte Beratung" handelt, gibt das Fürstenhaus bekannt. Welche Werte auch in Vorträgen der Stiftung in Schulen verbreitet werden, lasse sich nur erahnen, meint Konzett Bargetze. Filialen der Stiftung gibt es inzwischen auch in Österreich und der Schweiz. Für Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden und sich gegen einen Abbruch entscheiden, zahlt die Stiftung über mehrere Jahre einen monatlichen Betrag, um dem Kind eine finanzielle Grundlage zu bieten.

Strategische Überlegungen

"Der Einfluss des Fürstenhauses ist massiv", urteilt Konzett Bargetze. "Sie können in alle Staatsgewalten Einfluss nehmen. Der Fürst hat auch den Vorsitz im Richter-Auswahlgremium. Das Fürstenhaus agiert wie ein römischer Kaiser: entweder Daumen hoch oder Daumen runter", so die Abgeordnete. "Solange der Fürst sein absolutes Vetorecht hat, ist das eine Scheindemokratie."

Ist das Ziel der überparteilichen Arbeitsgruppe, die Fristenregelung in Liechtenstein zu etablieren, unter diesen Vorzeichen überhaupt erreichbar? "Wenn wir jetzt nicht ganz klug und vorsichtig agieren, wird unser Anliegen als reine Provokation am Fürstenhaus gesehen", schätzt die Liechtensteinerin die Lage ein. "Wenn wir über den Sommer eine breite Mehrheit im Parlament für die Fristenregelung finden können, werden wir mit dem Fürstenhaus sprechen." (Sandra Ernst Kaiser, dieStandard.at, 5.7.2012)