Wien - Der Bezahlfernsehsender Sky Österreich verstößt mit zahlreichen Passagen in seinen Kundenverträgen gegen das Gesetz. Das Wiener Handelsgericht (HG) hat gleich 21 von 26 Klauseln als unzulässig eingestuft, teilte die AK Tirol am Dienstag mit. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig, die Arbeiterkammer will via Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Berufung gehen - in der Hoffnung, dass auch die restlichen fünf, vom HG für rechtens erklärten Klauseln gekippt werden.

"Mit den bekämpften Vertragsklauseln will sich das Unternehmen unter anderem vorbehalten, Gewährleistungsrechte einzuschränken, über die Vertragsstrafe hinaus weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen, für die Ausstellung einer Papierrechnung Extrakosten zu verrechnen, dem Kunden bei Wechsel oder Verkleinerung des Abonnements eine neuerliche 12-monatige Bindefrist vorzuschreiben oder Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten zu übertragen", so die AK Tirol. Zudem seien Verstöße gegen das Datenschutzgesetz festgestellt worden, da der Verbraucher beispielsweise nicht erkennen könne, an wen und zu welchem Zweck seine Daten weitergegeben werden. (APA, 3.7.2012)