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Der Hauptbeschuldigte und Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, Martin Balluch, wurde rechtskräftig freigesprochen.

Foto: APA/Georg Hochmuth

Wiener Neustadt / Wien - Für Tierschützeranwalt Stefan Traxler ist es ein großer Erfolg: "Wir haben gewonnen", sagte er am Freitag, kurz nachdem bekannt geworden war, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt im Tierschützerverfahren die Freisprüche sämtlicher 13 Beschuldigten vom Vorwurf der kriminellen Organisation laut dem umstrittenen Paragrafen 278a StGB bestätigt. "Hiermit sind 99,9 Prozent dieses Monsterverfahrens erledigt", meinte er.

Gegen die Freisprüche vom Vorwurf weiterer im Verfahren verhandelter Delikte hingegen hat Staatsanwalt Wolfgang Handler Nichtigkeit und Berufung wegen Schuld eingelegt. Er, die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium, wohin Handlers Berufungsentscheidung auf dem Berichtsweg vorab ging, meinen, dass - anders, als es Richterin Sonja Arleth am 2. Mai 2011 sah - bei fünf der 13 Beschuldigten durchaus Hinweise auf schwere Nötigung, schwere Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei existieren.

Die schriftlichen Berufungsentscheidungen werden den Betreffenden derzeit zugestellt. Nach ihrem Erhalt werden Traxler und weitere Beschuldigtenanwälte an das Oberlandesgericht (OLG) Wien als Berufungsbehörde Gegenschriften schicken.

Am OLG wird in der Folge entschieden, ob Staatsanwalt Handlers Berufung stattgegeben wird oder nicht. Das Strafmaß kann in diesem Fall auch vom OLG selbst bestimmt werden - oder aber die Causa wird an die erste Instanz, also nach Wiener Neustadt, zurückverwiesen. "Ein solcher Prozess wäre in wenigen Tagen erledigt", glaubt Traxler.

Erleichtert und enttäuscht

Erleichtert, aber doch enttäuscht reagierte Martin Balluch, Hauptbeschuldigter in dem Verfahren und Obmann des Vereins gegen Tierfabriken auf die Nachricht von der Teilbestätigung der Freisprüche nach langjährigen Ermittlungen, U-Haft und 14 Monaten Prozess. "Das kann doch nicht wahr sein. Ganz offenbar hält die Staatsanwaltschaft zum Beispiel aufrecht, dass eine - im Übrigen unbewiesene - Tierbefreiung Tierquälerei sei", sagte er. Dass er und fünf weitere Aktivisten, die ausschließlich wegen des "Mafia"-Paragrafen vor Gericht standen, hiermit voll rehabilitiert sind, sei jedoch "erfreulich".

Das meint auch Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. "Der Mafiavorwurf gegen die Tierschützer hat sich in nichts aufgelöst." Da es auch bei den Einzeldelikten "nichts Nachgewiesenes" gegeben habe, sei ihm die Berufung "nur schwer verständlich: "Offenbar ist die Staatsanwaltschaft hier nicht bereit, die Segel einzuholen."

Was Paragraf 278a angehe, sei ein Überdenken vordringlich. Am Freitag kündigte das Justizministerium eine Novellierung an: Ein entsprechender Entwurf werde in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen. (Irene Brickner, DER STANDARD, 30.6./1.7.2012)