Wien - In der Causa Ernst Strasser hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Arbeit abgeschlossen und ihren Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt. Diese prüft nun den Akt und übermittelt dann ihren Vorschlag für das weitere Vorgehen im Fall des ehemaligen ÖVP-Delegationsleiters im EU-Parlament an das Justizministerium, erklärte OStA-Sprecher Peter Gildemeister gegenüber der APA.

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Strasser wird Bestechlichkeit vorgeworfen - auf Basis eines Videos aus dem Vorjahr, aus dem hervorgehen soll, dass er zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten seine Dienste bei der Einbringung einer Gesetzesänderung anbietet. Strasser trat im Zuge der Affäre zurück, bestritt aber stets alle Anschuldigungen. In der Sache ist auch die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF aktiv.

In Österreich hat die WKStA ihren Vorhabensbericht diese Woche fertiggestellt und an die OStA weitergeleitet, erklärte WKStA-Sprecher Ernst Mayer. Über den Inhalt - also ob etwa eine Einstellung des Verfahrens oder eine Anklage Strassers vorgeschlagen wird - machte er keine Angaben. Die OStA bestätigte das Einlangen des Berichts. "Bei uns wird er vom zuständigen Referenten geprüft", erklärte Gildemeister.

Bericht im Parlament

Der Akt wandert nach Abschluss in der OStA weiter ins Justizministerium, es hat das letzte Wort. Das Justizressort kann selbst weitere Aufträge erteilen oder zu einer anderen Beurteilung gelangen. Die Weisung des Ministeriums muss ausdrücklich gekennzeichnet werden, ist zu begründen und schriftlich auszufertigen. Sie muss dem Akt beigegeben werden und es muss darüber dem Parlament berichtet werden. (APA, 29.6.2012)