Die Bedingungen in der Schubhaft sorgen weiterhin für Kritik

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Der Polizei auf die Finger schauen und mit der Polizei gemeinsam an höheren Menschenrechts-Standards zu arbeiten - das war die Aufgabe des Menschenrechtsbeirats und seiner kommissionen. Ende Juni wird der Beirat in der jetzigen Form aufgelöst, die Aufgaben werden auf ein Organ der Volksanwaltschaft übertragen. Es ist das Ende einer "im europäischen Vergleich einzigartigen Institution", wie sie deren Vorsitzender Gerhart Wielinger bezeichnet.

Im Jahr 1999 wurde der Beirat gegründet: Erstmals sollte ein weisungsfreies Kontrollgremium dem Innenministerium auf die Finger schauen, sollte unangekündigte Besuche in Polizeigefängnissen durchführen, den Umgang der Polizei mit Abschiebungen und Großdemonstrationen im Auge behalten. 

Schubhaft macht Sorgen

Gleichzeitig fanden immer wieder Gespräche des Beirats mit PolizeivertreterInnen statt, um gemeinsam an einer Verbesserung der Situation zu arbeiten - mit teilweisem Erfolg, wie der langjährige Kommissionsleiter Georg Bürstmayr erzählt: "Vor zwölf Jahren hat die Polizei Menschenrechte noch als Hindernis in ihrer Arbeit gesehen" - hier habe sich viel verbessert. Dennoch sei die Polizei noch weit von dem Ziel entfernt, die "größte Menschenrechtsorganisation des Landes" zu werden, meint Bürstmayr. Die Schubhaft sei weiterhin ein Sorgenkind - Menschen, die sich nichts zuschulden kommen haben lassen, würden hier wie Strafhäftlinge festgehalten. Auch im Umgang der Polizei mit Minderheiten gebe es nach wie vor "große Probleme", meint Bürstmayr.

Ans Licht kommen diese Probleme durch vielfältige, oft unangekündigte Besuche der Kommissionen in Polizeianhaltezentren, Polizeiinspektionen und auf Einsätzen der Sicherheitskräfte. 5701 solche Besuche haben die Kommissionsmitglieder in den letzten zwölf Jahren durchgeführt. Doch diese Frequenz werden die ExpertInnen den, nicht beibehalten können: Künftig werden sie nicht nur Polizeieinrichtungen, sondern über 4000 verschiedene Einrichtungen zu kontrollieren haben, und nicht nur die Arbeit der Polizei im Auge behalten müssen, sondern auch den Strafvollzug, die Psychiatrie, Behinderteneinrichtungen und manche Altenpflege-Institutionen.

"Mäuse feiern Kirtag"

Dass dabei die Kontrolle der Polizeiarbeit beschnitten wird, liegt auf der Hand. Bürstmayr befürchtet, dass "die Mäuse Kirtag feiern, wenn die Katz' aus dem Haus ist." Mit anderen Worten: Je weniger Kontrolle, desto mehr Wildwuchs bei der Einhaltung von Menschenrechts-Standards.

Negativ könnte sich auch die fehlende persönliche Kontaktaufnahme zwischen MenschenrechtlerInnen und Polizei-VertreterInnen auswirken: Vieles konnte bisher auf direktem Wege geklärt werden - anstatt offizieller Mängel-Berichte reichte hie und da ein persönliches Gespräch, um Verbesserungen in den Einrichtungen zu bewirken. Diese Möglichkeit wird nun wegfallen: Die Kommissionen werden zu Organen der Volksanwaltschaft, regelmäßige Kontakte mit dem Innenministerium werden sich in Zukunft auf Gespräche mit dem einzigen Ministeriumsvertreter im Gremium beschränken. "Das kann man auch kritisch sehen", gibt die stellvertretende Vorsitzende des Beirats Gabriele Kuscsko-Stadlmayer zu.

Nur vierzig Prozent der derzeitigen Kommissionsmitglieder werden auch in den neuen Kommissionen wieder vertreten sein, von den sechs Kommissionsleitungen wurden drei neu vergeben. Kucsko-Stadlmayer spricht dennoch von einer "personellen Kontinuität".

Misshandlungen durch Polizei

Der letzte Bericht des scheidenden Beirats widmet sich dem Thema Misshandlungsvorwürfe gegen PolizistInnen: Hier gebe es viel zu tun, meint das zuständige Beiratsmitglied Alois Birklbauer: Um solche Vorwürfe nicht im Sand verlaufen zu lassen, sollte es unabhängige Beschwerdestellen geben, die rund um die Uhr telefonisch erreichbar seien. Hier sollten Betroffene Rat erhalten, aber auch erste Ermittlungsschritte sollten direkt in diesen Stellen gesetzt werden, um den Staatsanwaltschaften im Fall strafrechtlicher Ermittlungen später fundiertes Beweismaterial liefern zu können.

Was als Misshandlung gilt, soll laut dem scheidenden Beirat in Zukunft breiter definiert werden: Auch Ohrfeigen, die keine Verletzungen nach sich ziehen, sollten künftig als Misshandlung gelten, so Birklbauer - derzeit sei dies nicht der Fall. (Maria Sterkl, derStandard.at, 19.6.2012)