Übergabe der Vollmachten.

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Die Initiative konnte in eineinhalb Monaten 11.139 Vollmachten für eine Individualbeschwerde sammeln.

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In Österreich ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG und ihre Übernahme ins österreichische Recht bekommt allerdings weiter Gegenwind.

11.139 Vollmachten

Am Freitag übergab der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) die "erfolgreichste Verfassungsklage der österreichischen Geschichte" dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die Initiative konnte in eineinhalb Monaten 11.139 Vollmachten für eine Individualbeschwerde sammeln, die in Schubkarren übergeben wurden. Unterstützung erhielt die Initiative unter anderem von den Grünen, dem Schriftsteller Robert Menasse und "Facebook-Kläger" Max Schrems. "Alle diese Menschen sind der Meinung, dass es eine Grenze für staatliche Überwachung geben muss", sagte Andreas Krisch vom AK Vorrat.

Vorteile in keinem Verhältnis zu Nachteilen

Der AK Vorrat sieht - wie viele andere Kritiker - die Grundrechte auf Datenschutz sowie die Privatsphäre durch die sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten verletzt. Ziel der Verfassungsklage ist die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die aufgrund einer EU-Richtlinie in Österreich eingeführt werden musste. Auch in anderen europäischen Staaten hätten die Höchstgerichte die Vorratsdatenspeicherung gekippt, so der AK Vorrat. 

Video: Scheibtruhenweise Klagen

"Die Vorratsdatenspeicherung dringt in die Privatsphäre aller Menschen in Österreich ein", erklärt Rechtsanwalt Ewald Scheucher, der die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt. Dabei sei diese gar nicht dafür geeignet, die behaupteten Ermittlungserfolge zu erzielen. "Selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung den angegebenen Zweck erfüllte, gibt es schonendere Mittel, um diesen Zweck zu erreichen", so Scheucher. Etwaige Vorteile der Vorratsdatenspeicherung stünden in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für die Betroffenen und die Gesellschaft.

Verfahrensdauer rund neun Monate

Der VfGH bestätigte das Einlangen von drei Individualanträgen durch den AK Vorrat am Freitag. Angekündigt wurde dabei, die restlichen Anträge nachzureichen. Gegen die Vorratsdatenspeicherung sind bereits zwei weitere Fälle beim VfGH anhängig - von der Kärntner Landesregierung sowie einer Privatperson. In beiden Fällen laufe bereits das Vorverfahren, die Bundesregierung ist dabei zu einer Stellungnahme zu den Bedenken aufgefordert. Ein Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts war am Freitag noch nicht bekannt, üblich sei eine Verfahrensdauer von rund neun Monaten. (sum, derStandard.at 15.6.2012)