Der ORF darf seine Facebook-Aktivitäten wieder aufnehmen.

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Nachdem der ORF mit seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt ist, kann er jetzt beim Verwaltungsgerichtshof einen Erfolg verbuchen. Die Höchstrichter gewähren dem Sender "aufschiebende Wirkung". Das Social-Media-Verbot wird damit zumindest vorübergehend außer Kraft gesetzt.

Was der ORF bereits seinen Facebook-Fans mitteilte, beispielsweise auf der Ö3-Seite, bestätigte Heinz Kail, Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs, gegenüber derStandard.at. Der ORF darf seine Facebook-Seiten wieder betreiben. Vorerst und bis zum endgültigen Urteil, mit dem laut Auskunft des Verwaltungsgerichtshofs "noch in diesem Jahr" zu rechnen ist.

39 Seiten

Zuvor untersagte die Medienbehörde dem ORF 39 Präsenzen auf Facebook, von Ö3 über die "Zeit im Bild" bis FM4. Accounts auf Twitter, etwa jener des "Club 2", waren ebenfalls betroffen. Der ORF legte Beschwerde ein, der Bundeskommunikationssenat bestätigte daraufhin das Verbot. Das ORF-Gesetz verbietet den Betrieb sozialer Netzwerke "sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen". Zwischenzeitlich ließ der ORF seine Facebook-Seiten von seinen "Fans" betreuen. Hinter den Kulissen laufen Verhandlungen mit Parteienvertretern über eine Novellierung des ORF-Gesetzes.

Auf der Fanseite von Ö3 wird bereits gejubelt. "Wir sind zurück!", heißt es da etwa. Und: "Wir dürfen ab sofort Eure Postings nicht nur lesen, sondern wir dürfen wieder antworten! Wir lassen jetzt mal die Sektkorken knallen."

Von einem wichtigen Etappenerfolg schreibt Alexander Wrabetz, Generaldirektor des ORF, auf Twitter: "Wir lassen uns von Publikum und Zukunft nicht abschneiden und freuen uns über die Entscheidung des VwGH." (om, derStandard.at, 14.6.2012)