Wien - Nach Ansicht von Nationalratspräsident Andreas Khol kann das Budgetbegleitgesetz nach einer Achtwochenfrist in Kraft treten. Khol berief sich im Ö1-Morgenjournal auf den Artikel 42 der Bundesverfassung, wonach ein Beschluss in Kraft trete, wenn der Bundesrat keinen begründeten Einspruch erhebe.

Khol: "Da gibt es keinen Interpretationsspielraum". Eine neuerliche Sondersitzung entspreche nicht der Geschäftsordnung des Bundesrates. "Das Ganze ist natürlich ein verklausuliertes Ja. Das hat die FPÖ-Fraktion genau gewusst." Was das allerdings für eine Koalition bedeutet, das müssten die Parteispitzen von ÖVP und FPÖ "noch sehr genau überlegen", so Khol.

Der Fraktionschef der FPÖ im Bundesrat, Peter Böhm, der als einziger Freiheitlicher für die Pensionsreform stimmte, gibt der ÖVP Recht. Ein Beharrungsbeschluss des Nationalrates sei nicht notwendig.

Gusenbauer fordert Sondersitzung des Bundesrates

SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer ist dagegen ganz anderer Ansicht. Nach der "Jein"-Entscheidung der FPÖ im Bundesrat sei die Haltung der ÖVP ein "Rechtsirrtum", so Gusenbauer Dienstagfrüh im ORF-Radio.

Nach Ansicht Gusenbauers muss der Bundesrat erneut zusammentreten. Der Bundesrat sei zu keiner klaren Meinung gekommen, er müsse sich entscheiden, ob er für oder gegen die Pensionsreform sei. Die SPÖ werde daher eine Sondersitzung des Bundesrates beantragen. Gusenbauer sprach von "Chaos" und "Wankelmütigkeit" und warf den Regierungsparteien vor, nicht im Stande zu sein, Verantwortung für das Land zu tragen. Eine weitere Konsequenz für den SPÖ-Chef: In den nächsten acht Wochen könne der Vertrag zum Ankauf der Abfangjäger nicht unterschrieben werden.

Opposition fordert verfassungsrechtliche Prüfung

Der grüne Bundesrat Stefan Schennach sieht eine "schwere politische Schlappe" für die Regierung. Schennach fordert eine verfassungsrechtliche Prüfung. Laut Schennach ist es möglich, dass die fehlende Zustimmung als Einspruch zu werten ist. Auch die SPÖ will vom Verfassungsgerichtshof klären lassen, ob das Budgetbegleitgesetz trotzdem an den Nationalrat zurück gehen müsste. (red/APA)