Wien - In einem Zivilgerichtsverfahren sagten am Montag Nachmittag die Tochter und die ehemalige Lebensgefährtin des in Polizeigewahrsam ums Leben gekommenen Schubhäftlings Marcus Omofuma in Wien aus. Bei dem Verfahren ging es um eine Klage gegen die Republik Österreich über Unterhalt sowie Schmerzensgeld bzw. Entschädigung für Franziska Mahou (7). Eine Entscheidung steht noch aus. Das Verfahren wurde vertagt.
Siebenjährige klagt auf Unterhalt
Zunächst muss noch auf ein Gutachten des Psychiater Max Friedrich gewartet werden. Erst sagte die ehemalige Lebensgefährtin Ines Mahou (35) vor Richter Peter Nedwed aus, dann wurde Omofumas Tochter Franziska vom Psychiater Friedrich im Beisein der Mutter in einem Extrazimmer befragt.
Der Rechtsvertreter des Mädchens, Georg Zanger, forderte für die in Deutschland lebende Tochter des am 1. Mai 1999 bei seiner Abschiebung erstickten Nigerianers Schmerzensgeld in der Höhe von 50.000 Euro sowie einen monatlichen Unterhalt von 180 Euro, was dem Mindestunterhalt in Österreich entspricht.
Bei der Einvernahme von Ines Mahou wurde geklärt, wie intensiv der Kontakt zwischen Omofuma und seiner Tochter war und ob er Unterhalt gezahlt hatte. Dabei bestätigte die ehemalige Freundin des Nigerianers, dass sie eine Lebensgemeinschaft führten. "Entweder wohnte Marcus bei uns oder wir besuchten ihn für ein paar Tage im Asylheim", sagte die in Eisenberg in Deutschland lebende Frau.