Einerseits wolle Grasser den Eindruck vermitteln, er habe mit dem Verein, der seine persönliche Homepage betreut, nicht das Geringste zu tun, andererseits könne er "sehr detailliert und wortreich" zur Neugestaltung der Homepage Auskunft geben, sagte Bures. Auch seine "kryptischen Hinweise auf dubiose Parteienfinanzierung" blieben rätselhaft - wisse Grasser "mehr über anonymisierte Finanzzuwendungen an die ÖVP? Nur heraus mit der Wahrheit, Herr Finanzminister!", forderte Bures.
Matznetter: Schenkungssteuerpflicht liegt vor
Für SP-Budgetsprecher Christoph Matznetter ist klar, dass in Folge der Zuwendungen der Industriellenvereinigung eine Schenkungssteuerpflicht vorliegt. "Ein seriöses Gutachten, dem gemäß dieser Zahlungsfluss keiner Steuerpflicht unterliegt, kann daher gar nicht existieren", so Matznetter in einer Aussendung. Sollte von der Kanzlei "Ernst & Young" bzw. von Brogyanyi eine diesbezügliche gutachtliche Äußerung abgegeben worden sein, "so drängen sich die Fragen nach Unbefangenheit im Lichte der Auftragsvergaben der öffentlichen Hand an die Kanzlei Ernst & Young", so Matznetter.
Grüne: "Absurd"
Absurd sind nicht die Vorwürfe gegen den Verein zur Förderung der New Economy und gegen die Person Karl Heinz Grasser als Finanzminister, sondern der eigenwillige Entlastungsversuch durch Grasser selbst", erklärt der Budgetsprecher der Grünen, Werner Kogler, auf die Aussagen von Grasser im Mittagsjournal. Ein letztlich von Grasser selbst bestelltes so genanntes Gutachten, das bis dato nicht einmal offen gelegt wurde, könne niemals als ein Beweis zur Entkräftung der Vorwürfe hinsichtlich der Verletzung mehrerer Steuervorschriften gewertet werden, so Kogler.
"Erfahrungsgemäß drängt sich sofort die Frage auf, wer für die Bezahlung dieses Gutachtens verantwortlich zeichnet", verlangt Kogler Klarstellung über das so genannte Gutachten. Außerdem dürfe angenommen werden, dass Ernst Young Auftragnehmer der Bundesregierung oder gar des Finanzministeriums gewesen sein könnten. "Wir müssen abwarten, was die Finanzbehörden tatsächlich an Einschätzungen und Bewertungen der verschiedenen relevanten Aspekte vornehmen werden", ergänzt Kogler.