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Ein Bär, den vor zwei Jahren in Südtirol eine Wildkamera festhielt.

Foto: APA / Südtiroler Landesamt für Jagd & Fischerei

Klagenfurt/Wien - Beim Schäferstündchen im Wald hat ein Kärntner Kommunalpolitiker nicht nur die Aufnahmefunktion einer Wildkamera ausgelöst. Durch Bekanntwerden der Geschichte - wenn auch ohne Namensnennung oder Veröffentlichung der Bilder-, ist eine Debatte über das Aufstellen dieser Geräte und über damit verbundene Datenschutzfragen entbrannt.

Nach Auskunft der Österreichischen Datenschutzkommission (DSK) ist das Montieren von Wildkameras im Wald, egal ob sie eine Fotoreihe oder bewegte Bilder festhalten, meldepflichtig - und zwar, "wenn die Aufnahmen so scharf sind, dass sie personenspezifische Daten erfassen", wie Eva Souhrada-Kirchmayer von der DSK dem Standard erklärte.

Bis dato kaum Probleme

Ihre Mitarbeiter könnten sich nur an einen einzigen Fall erinnern, in dem eine solche Wildkamera einmal angemeldet worden sei. "Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich sehr groß", meint Souhrada-Kirchmayer. Eine wesentliche Grundfrage bei diesen an Bäumen montierten Kameras sei jedenfalls, ob diese tatsächlich so eingestellt sein müssen, dass Menschen darauf erkennbar sind.

Nach Auskunft von Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der Kärntner Landesjäger, werden die Kameras zur Fütterungsbeobachtung verwendet und um den Wildtierbestand zu zählen. "Bis dato hat es kein Problem damit gegeben", stellte die Juristin fest. Das liege wohl daran, dass die Kameras vor allem an Orten eingesetzt würden, wo man Wildtiere beobachten wolle - was impliziere, dass kaum Menschen unterwegs seien -, und dass die Aufnahmen eben nur problematisch seien, wenn Menschen darauf erkennbar sind.

Natürliche Farben, detailgetreue Schärfe

Bei im Internet angebotenen Wildkameras wird aber durchaus mit "detailgetreuer Schärfe" und "einer natürlichen Farbwiedergabe" geworben. Kommen solch leistungsstarke Geräte zum Einsatz, müssten auch entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden.

Die Kärntner Landesjäger wollen den Fall prüfen und auch Kontakt zur DSK aufnehmen. Man werde dann seine Mitglieder im Mitteilungsblatt über die Rechtslage informieren.

Bei den Österreichischen Bundesforsten (ÖBF), die für die Bewirtschaftung von 15 Prozent der österreichischen Waldfläche zuständig sind, sieht man die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzgesetze bei den Pächtern. Bisher seien ihnen aber weitere Fälle wie jener in Kärnten nicht bekannt. Wie viele Wildkameras auf dem Gebiet der Bundesforste im Einsatz sind, wisse man nicht, sagt eine Sprecherin.

Dunkelziffer im Privatbereich

Ganz allgemein ist die Zahl nicht erfasster Geräte zur Videoüberwachung bei durch Privatpersonen montierten Kameras besonders hoch, meint Souhrada-Kirchmayer. Die Ombudsstelle der DSK habe ganz besonders häufig mit Nachbarschaftsstreitereien wegen Videokameras zu tun, die entweder nicht nur den eigenen Grund filmen oder bei Mehrparteienhäusern in Gemeinschaftsräumem angebracht wurden. Auch in kleineren Betrieben gehe man von einer hohen Dunkelziffer aus.

Die Voraussetzungen und Registrierungspflichten für Videoüberwachungsanlagen sind in der am 1. Jänner 2010 in Kraft getretenen Datenschutzgesetznovelle geregelt. Der aktuelle Fall zeigt laut Souhrada-Kirchmayer, "dass das noch nicht ganz ausjudiziert ist".

Auch Hans Zeger von der Arge Daten sieht vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten eine hohe Zahl unangemeldeter Filmtätigkeiten. Im aktuellen Fall sagt er, dass allein die Aufnahme von Bildern rechtswidrig sein kann. Wenn die Bilder den Betroffenen bloßstellen, könnte bei einer Veröffentlichung auch Schadenersatz von bis zu 20.000 Euro eingeklagt werden. (Gudrun Springer, DER STANDARD, 13.6.2012)