Bild nicht mehr verfügbar.

Abends arbeiten und Fußball schauen - was ist zu beachten?

Foto: APA/Daniel Karmann

Am Freitag nehmen Polen und Griechenland den Anstoß für die Fußball-EM vor. Bis zum Finale am 1. Juli gibt es ab sofort sportliche Unterhaltung, vorwiegend abends. Für viele Arbeitnehmer fällt das Fernsehvergnügen somit in die Freizeit. Beschäftige im Gastgewerbe, im Schichtdienst oder in Callcentern sollten allerdings ein paar Ratschläge beachten, wollen sie während der Arbeitszeit nicht auf den Ankick im Fernsehen verzichten.

Lösung zum Wohle aller

"Am besten ist es, vorab eine Vereinbarung zu treffen, die für alle kompatibel ist", rät AK-Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl sowohl Arbeitgebern als auch -nehmern. Denn weder die Arbeitsleistung noch das Betriebsklima sollten unter allzu strengen oder lockeren Gegebenheiten leiden.

Fernsehgerät aufstellen

"Natürlich kann man nicht einfach einen Fernseher aufstellen", wenn das vorher nicht mit dem Chef vereinbart wurde, so Haindl. Sonst riskiere man eine Verwarnung und im schlimmsten Fall eine Entlassung. Im Gastgewerbe läuft für die Gäste sowieso oft der Fernseher, auch in diesem Fall gilt für das Servicepersonal: Kurzes Mitschauen ist erlaubt, der Service darf aber nicht darunter leiden.

EM per Internet

Ist in Unternehmen die private Internetnutzung erlaubt, könne man schon einmal einen Blick auf die EM machen, auch per Livestream oder Ticker, so die Arbeitsrechtsexpertin. Ein Match komplett mitzuverfolgen sei allerdings nicht ratsam, außer der Arbeitgeber ist so tolerant und macht offiziell eine Ausnahme.

Das Fußballvergnügen online oder per Fernseher steht und fällt also mit den Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Ein Tipp für Arbeitgeber: Einmal ein Auge zudrücken kann dem Arbeitsklima durchaus zuträglich sein. (mat, derStandard.at, 8.6.2012)